Umweltzone
Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen gelten. Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen Abgasen wie Feinstaub und Stickoxide. Seit dem 01. Oktober 2008 ist die Umweltzone in Duisburg und anderen Ruhrgebietsstädten in Kraft. Seit dem 01. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einfahren. Es gibt im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen
Die Umweltzone Duisburg darf nur noch mit Fahrzeuge mit grüne Plakette befahren werden. Ohne Umweltplakette wird es somit teuer und kostet ein Bußgeld von 80 Euro (Zuzüglich Verwaltungsgebühren).
Wo sind Ausnahmegenehmigungen zu beantragen?
Die Ausnahmegenehmigungen sind schriftlich mit dem Antragsformular zu beantragen bei:
Der Oberbürgermeister
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement-Straßenverkehrsbehörde-
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47049 Duisburg
Auskunft zur Ausnahmegenehmigungen und weitere FAQ finden Sie unter: FAQ-Umweltzone Duisburg