Nahverkehrskonzept

Der Nahverkehrsplan (NVP) ist das Planungsinstrument von Städten und Gemeinden zur Erschließung der Stadt mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), ausgerichtet an den Bedarfen und zur Erfüllung der Darseinsvorsorge.

Der NVP wird von der kommunalen Verwaltung erstellt und bildet die Basis, auf der die praktische Umsetzung der Verkehrsplanung durch das Verkehrsunternehmen erfolgt. Der neue NVP der Stadt Duisburg wurde mit Hilfe des Planungsbüros und Gutachters Büro StadtVerkehr aus Hilden erstellt. Die gesetzliche Grundlage für den NVP bildet das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (§8 und §9). 

Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 3. Juli 2017 mit der DS 17-0444 den 3.
Nahverkehrsplan (3. NVP) der Stadt Duisburg beschlossen. Der davor gültige 2. NVP der Stadt Duisburg stammt aus dem Jahr 1999. Mit Blick auf die rasante Entwicklung in den Bereichen Infrastruktur, Bevölkerung und Verkehrsfluss war eine Neufassung dieses grundlegenden Planungsinstrumentes dringend erforderlich. In den vergangenen Jahren wurden veränderte Bedarfe immer durch Einzelmaßnahmen aufgefangen und bedient. Es war daher an der Zeit, den Nahverkehr in der Stadt grundlegend neu zu strukturieren und die Abstimmung der einzelnen Bedarfsbereiche aufeinander zu optimieren.

Der 3. NVP beschreibt das zukünftige ÖPNV-Angebot der Stadt Duisburg. Generell unterliegt die Nahverkehrsplanung durch die sich fortlaufend verändernde
Verkehrsnachfrage und Rahmenbedingung einem stetigen Wandel. Die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen werden daher kontinuierlich überprüft und im Rahmen von Teil oder Fortschreibungen des Nahverkehrsplans angepasst. 

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