4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Duisburg - vorläufige Inkraftsetzung

Im Dezember wird der Lärmaktionsplan dem Rat der Stadt zum Beschluss vorgelegt.

Die Europäische Gemeinschaft hat mit der Umgebungslärmrichtlinie ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch den Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie verläuft in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt eine Bestandsanalyse in Form einer Kartierung des Umgebungslärms der durch den Straßenverkehr, den bundeseigenen und den städtischen Schienenverkehr, durch Flughäfen und durch große Industrie- und Gewerbeanlagen verursacht wird. Im Anschluss daran werden Belastungsschwerpunkte ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Geräuschbelastung dargestellt. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine turnusmäßige Überprüfung der Lärmsituation und der bereits getroffenen Maßnahmen vor. Spätestens alle fünf Jahre sind die erstellten Lärmkarten und Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Mit dem hier vorliegenden Lärmaktionsplan (LAP) der 4. Stufe wird der LAP der 3. Stufe fortgeschrieben.

Die Ergebnisse der 4. Stufe sind dabei allerdings nur noch sehr eingeschränkt mit denen der 3. Stufe vergleichbar, da für die aktuelle Lärmkartierung seitens der EU ein neues Berechnungsverfahren vorgeschrieben wurde. Durch die neue Berechnungsvorschrift kommt es stadtweit zu deutlich höheren Betroffenenzahlen, auch wenn sich die reale Situation vor Ort gegenüber der letzten Kartierung nicht oder nur geringfügig verändert hat. Die Änderungen werden im Kapitel 2.1 des LAPs detailliert erläutert.

Der Lärmaktionsplan erläutert das insgesamt zur Lärmminderung verfügbare Maßnahmenportfolio und erklärt sowohl die Wirkungsweise als auch die Umsetzungsschwierigkeiten bei einzelnen Maßnahmen. Da der Lärmaktionsplan keine Rechtsgrundlage zur Umsetzung von Maßnahmen darstellt, ist die Umsetzung vieler Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan nur in Verbindung mit anderen Projekten durchführbar.

Das vorrangige Ziel der Lärmminderungsplanung besteht in der Vermeidung von Verkehrslärm und unnötigem Verkehr. Mit vorbeugenden Maßnahmen soll der Lärm direkt an der Emissionsquelle bekämpft werden. Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmemissionen sind für eine nachhaltige Lärmminderung von wesentlicher Bedeutung. Nicht vermeidbarer Verkehr soll durch Bündelung und Verlagerung in weniger sensible Bereiche umgelenkt werden. Der verbleibende Verkehr muss durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen verträglich abgewickelt werden. Durch baulichen Schallschutz kann das grundsätzliche Problem der Entstehung des Verkehrslärms nicht bekämpft werden. Schallschutzwände und Schallschutzfenster dienen im Wesentlichen dazu, die negativen Auswirkungen abzumildern. 

Die Mitwirkung und Information der Öffentlichkeit am Prozess der Lärmaktionsplanung wird in § 47 d Abs. 3 BImSchG geregelt. In Duisburg wurde den Bürgerinnen und Bürgern im Zeitraum vom 15. Juli 2024 bis zum 15. August 2024 die Gelegenheit gegeben, sich über den Lärmaktionsplan zu informieren und sich aktiv daran zu beteiligen. In Absprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf musste die Beteiligung zur Einhaltung der Abgabefrist in den Sommerferien durchgeführt werden. Insgesamt haben 75 Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme abgegeben. Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Ergebnisse der Mitwirkung im Lärmaktionsplan berücksichtigt.

Der vorliegende Lärmaktionsplan wurde durch einen Beschluss des Verwaltungsvorstandes am 17.09.2024 für eine vorläufige Meldung an die EU-Kommission freigegeben. Im Anschluss an diese vorläufige Inkraftsetzung und Vorab-Meldung erfolgt die Beratung in den politischen Gremien. Im Dezember wird der Lärmaktionsplan dem Rat der Stadt zum Beschluss vorgelegt.

Die Lärmkarten findet man unter: www.umgebungslaerm.nrw.de

Informationen zum Schienenverkehrslärm auf Schienenwegen des Bundes unter:

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html