Vergnügungsstätten Konzept

Durch die Neufassung der Spielverordnung im Jahr 2006, die eine erhöhte Anzahl von Spielgeräten pro Konzession ermöglichte, war eine steigende Zahl von Anträgen zur Errichtung von Spielhallen/ Vergnügungsstätten im Stadtgebiet zu verzeichnen.

Neben den Standorten in den Zentren waren zunehmend auch Lagen an Hauptverkehrsstraßen, in der Nachbarschaft von Fast-Food-Restaurants und Tankstellen sowie in den Gewerbegebieten in den Fokus der Betreiber geraten.

Eine solche Entwicklung hat unerwünschte städtebauliche Auswirkungen. Die Zunahme von Vergnügungsstätten und hier speziell von Spielhallen gefährdet die Funktionsfähigkeit von Zentren und Gewerbegebieten. Sie beeinträchtigen das Ortsbild, unterbrechen gewachsene Einzelhandelslagen und verdrängen durch ihre vergleichsweise hohe Mietzahlungsbereitschaft gewünschte Nutzungen. Dies führt in einigen Einzelhandelslagen zu "Trading-Down-Prozessen", zu einer abnehmenden Attraktivität.

Ohne Vergnügungsstättenkonzept müssten unter Zeitdruck Einzelfallentscheidungen mit Präzedenzwirkung getroffen werden, wodurch langfristig der Verlust aktiver Steuerungsmöglichkeiten sowie die Gefahr von Entschädigungsansprüchen zu befürchten sind. Eine Steuerung der Ansiedlung gibt allen Beteiligten deutlich mehr Sicherheit und schützt Ortskerne und Gewerbegebiete vor unliebsamen städtebaulichen Entwicklungen.

Zu den Vergnügungsstätten, die über das Konzept gesteuert werden, gehören Spiel- und Automatenhallen, Diskotheken, Nachtlokale, Stripteaselokale und Sexkinos. Wettbüros, Billardclubs und Internetcafes bilden eine Grauzone, die nur unter bestimmten Umständen über dieses Konzept steuerbar sind. Erotikshops und Bordelle gelten zwar nicht als Vergnügungsstätten, sondern zählen zum Einzelhandel bzw. Gewerbe, sollen jedoch aufgrund ihrer negativen städtebaulichen Auswirkungen ebenfalls gesteuert werden.

Ziele des Konzepts

Das Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept, das eine Abwägungsgrundlage für die nachfolgende rechtswirksame Steuerung durch Bauleitplanung darstellt.

Ziel des Konzepts ist es, die Funktionsfähigkeit der Zentren zu sichern und die Gewerbegebietsstrukturen für die Ansiedlung klassischer Gewerbebetriebe zu schützen. Die Ansiedlungsmöglichkeit von Vergnügungsstätten soll daher auf das rechtlich erforderliche und städtebaulich vertretbare Maß beschränkt werden. Hierzu werden in jedem Stadtbezirk Beschränkungsbereiche, aber auch rechtlich erforderliche Zulässigkeitsbereiche nach stadtweit einheitlichen und transparenten Kriterien räumlich abgegrenzt.

Als stadtweit nach einheitlichen Kriterien abgewogenes Regelwerk kann es schon im Vorfeld der verbindlichen Bauleitplanung potentielle Ansiedlungen auf städtebaulich geeignete Bereiche lenken. Der Verwaltung und der Politik, aber auch den Betreibern dieser Einrichtungen bietet es damit Verlässlichkeit in den Zielen der Steuerung und trägt so zur Vermeidung unerwünschter Ansiedlungen, Antragstellungen sowie etwaiger Entschädigungsansprüchen bei. Damit bleibt die aktive Steuerungsmöglichkeit gesichert.

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