Regionalplan Ruhr

Planungsgrundlage für die Kommunen ist der jeweilige Regionalplan.

Für das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befindet sich ein neuer Regionalplan gerade in der Bearbeitung. Der Regionalplan als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan, berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit. Bei der Aufstellung des Regionalplans Ruhr handelt es sich um ein formalisiertes Verfahren, bei dem ein hohes Maß an Anforderungen zu erfüllen ist, um am Ende Rechtskraft für den Regionalplan Ruhr zu erlangen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hatte am 6. Juli 2018 beschlossen, den Regionalplan Ruhr zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.

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