Rahmerbuschfeld

Unter der Bezeichnung „Rahmerbuschfeld“ wird derzeit ein Bauleitplanverfahren durchgeführt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine aufgelockerte eingeschossige Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern sowie einem Anteil an Mehrfamilienhäusern und für einen Nahversorger zu schaffen.

Derzeit wird der ca. 4,2 ha große Bereich größtenteils als Wiesen- und Weideflächen für den benachbarten Ventenhof genutzt. Im Sinne der Teilräumlichen Strategiekonzepte der Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027 soll ein qualitätsorientiertes und vielfältiges Wohnungsangebot zur Abmilderung der Einwohnerverluste, zur Einwohnerbindung und zur gezielten Einwohnergewinnung erhalten und entwickelt werden. Neben der Schaffung von attraktivem Wohnraum ist auch die wohnortnahe Versorgung in den Ortsteilen Ziel der Stadt Duisburg. Da die Nahversorgung im Ortsteil Rahm durch die absehbare Schließung des Edeka-Marktes „Am Rahmer Bach" gefährdet ist, soll mit dem Bauleitplanverfahren ein Ersatzstandort für einen Nahversorger gesichert werden. Aufgrund der besonderen Lage am Übergang zur freien Landschaft soll die Siedlungsabrundung behutsam erfolgen. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohn- und Einzelhandelsnutzung im Plangebiet, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der Rat der Stadt Duisburg hat am 19. April 2021 die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planentwürfe einschließlich der Begründung und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden in der Zeit vom 10. Mai 2021 bis einschließlich 2. Juli 2021 öffentlich ausgelegt.

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