Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein gesamtstädtisches Konzept zur rechtssicheren Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Duisburg. Das 2010 vom Rat der Stadt beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde fortgeschrieben und am 01.07.2019 durch den Rat der Stadt Duisburg beschlossen.
Mit Beschluss durch den Rat der Stadt wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu einem städtebaulichen Entwicklungskonzept und ist damit eine wichtige Grundlage für die Bauleitplanung, die auf Grundlage dessen die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben planungsrechtlich steuern kann. Weiterhin dient es der Beratung von Investoren und Betreibern von Einzelhandelsbetrieben bei Standortfragen sowie Bauanträgen und schafft Planungs- und Investitionssicherheit. Zudem trägt es zur Chancengleichheit bei, indem es Vorgaben schafft, um eine wohnungsnahe Versorgung auch für weniger mobile Menschen sicherzustellen.
Das Duisburger Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist eingebettet in den Prozess der nachhaltigen Stadtentwicklung, in dem im Rahmen des Projektes Duisburg2027 eine gesamtstädtische "Strategie für Wohnen und Arbeiten" mit einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren erarbeitet wird. Dabei wird das Konzept auch bei der Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplans berücksichtigt.
Ziele
Zentrale Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der Zentrenstruktur, der Schutz und die Stärkung der Einzelhandels- und Funktionsvielfalt in den jeweiligen Zentren, die Sicherung einer wohnortnahen Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen sowie der Erhalt und die Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion der Stadt Duisburg.