Auslegung einer Raumordnerischen Beurteilung für das Vorhaben Wasserstoffleitung Dorsten – Hamborn

Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Wasserstoffleitung Dorsten – Hamborn „DoHa“ der Open Grid Europe GmbH - Auslegung der Raumordnerischen Beurteilung einschließlich Begründung gemäß § 32 Abs. 3 LPIG

Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung für das o.g. Raumordnungsverfahren wird ab dem 16. Januar 2023 für die Dauer von fünf Jahren an folgender Stelle während der Dienststunden zur Einsicht für jedermann bereitgehalten:

Stadt Duisburg
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Raum 215
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47051 Duisburg

Die Raumordnerische Beurteilung kann auch im Internet unter www.regionalplanung.rvr.ruhr (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen und heruntergeladen werden.

Auskunft erteilt:
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Frau Würschem
Tel.: 0203-283-4752