Allgemeine Kriterien zur Ateliervergabe

Ateliervergabe der Stadt Duisburg

Ateliervergabe der Stadt Duisburg, Regelung nach Ratsbeschluss vom 15.08.1994:
Grundsätze für die Vergabe von Räumen und die Festlegung der Nutzungsbedingungen in Kultur- und Freizeitzentren sowie Künstler- und Atelierhäusern:

DS 7559/1 vom 15.08.1994

„Vergabe 

  • Die Stadt Duisburg bietet Räume in Kultur- und Freizeitzentren sowie Künstler- und Atelierhäusern zur Nutzung von mindestens 5 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 3 Jahre als Künstlerateliers  der zur zeitlich befristeten Nutzung für sonstige kulturelle Zwecke an. Im Einzelfall kann eine darüberhinausgehende Nutzungsverlängerung durch eine Entscheidung der Kulturdezernentin nach Anhörung mit der Interessen­gemeinschaft Duisburger Künstler herbeigeführt werden.
  • Dieses Angebot richtet sich vorrangig an Duisburger Künstler und Künstle­rinnen. Ausnahmsweise können sich auch auswärtige Künstler/innen um ein Atelier bewerben, wenn sich ihr Arbeitsmittelpunkt in Duisburg befindet oder in Zukunft befinden wird. Nachrangig können Atelierräume auch an kulturell aktive Vereine und Gruppen in Duisburg vergeben werden. Die Stadt schließt mit den Nutzern Nutzungsverträge ab, auf die privates Recht anzuwenden ist. Soweit für bestimmte Nutzungen bereits abweichende Regelungen getroffen wurden, bleiben diese unberührt.
  • Aufgrund von Bewerbungen mit entsprechenden Referenzen und/oder Empfehlungen der Interessengemeinschaft Duisburger Künstler und des Lehmbruck Museums werden interessierte Künstler/innen in eine Bewerberliste aufgenommen, die beim Kulturamt der Stadt Duisburg geführt wird. Diese Liste wird bei Verände­rungen zwischen dem Kulturamt und der Interessengemeinschaft Duisburger Künstler abgeglichen und ggfs. aktualisiert.