Spendenbescheinigung
Die Stadt Duisburg ist zuwendungsberechtigter Spendenempfänger. Bei allen Zuwendungen muss die Stadt die Vereinnahmung in ihrem Haushalt abbilden und den Nachweis der gemeinnützigen Verwendung nachhaltend dokumentieren.
Geldspenden
Bei Geldspenden an die Stadt Duisburg ist es kein Problem eine Zuwendungsbestätigung auszustellen.
Sachspenden
Bei gebrauchten Gegenständen ist die Aushändigung einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich. Sollte es sich um neuwertige Sachspenden handeln, bedarf es einer Einzelfallprüfung.
Kontakt
Amt für Kommunikation
Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement
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