Schulabsentismus
Worum geht es?
Schulabsentismus kommt nicht über Nacht! Ab der ersten unentschuldigten Stunde sollte konsequent gehandelt werden!
Gesetzliche Grundlagen:
Schulpflicht:
§ 41 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
(1) Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht
und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus.
(3) Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen,
zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen
einzuwirken.
Was sind Grundsätze?
Jede Schülerin und jeder Schüler ist wichtig in jedem Unterricht! Für jede Schülerin und für jeden Schüler ist jeder Unterricht wichtig!
- Kontrollieren Sie systematisch die lückenlose Anwesenheit
- Stellen Sie eine gute Kommunikation zwischen Klassen- und Fachlehrer*innen her
- Nutzen Sie die Möglichkeiten Ihrer Schule – Beziehen Sie früh die Schulsozialarbeit mit ein
- Nutzen Sie die Kollegiale Fallberatung (Interkulturelle Berater*innen, Fachlehrer*innen, Schulsozialarbeit, Schulleitung, Mitarbeiter*innen des Ganztags…)
- Holen Sie sich frühzeitig Beratung durch das Institut für Jugendhilfe und die Schulpsychologische Beratungsstelle ein
- Beziehen Sie interkulturelle Berater*innen ein
- Achten Sie auf eine ausführliche Dokumentation
Was nehme ich wahr? Was macht mir Sorgen?
• „Abhängen“ von Randstunden
• „Schwänzen“ von bestimmten Unterrichtsfächern
• Die Abstände zwischen dem „Schwänzen“ werden kleiner
• Zunehmend unentschuldigte Fehlzeiten
• Lern- und Leistungsprobleme
• Probleme mit dem Schulformwechsel
• Konflikte mit Mitschüler*innen und/oder Lehrkräften
• Wenig Unterstützung durch Erziehungsberechtigte
Was weiß ich über die/den Schüler*in und ihr/sein Lebensumfeld?
• Familiäre Situation (Elternsituation; Geschwister; wichtige Bezugspersonen z.B. Großeltern)
• Erhält die Familie Hilfen? Welche und von wem?
• Wohnsituation und Wohnumfeld
• Häusliches Lernumfeld
• Freundeskreis
• Interessen/Freizeitverhalten/Jugendzentrum
• Mitgliedschaft in einem Verein
Was kann ich tun?
- Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit den Schüler*innen und den Erziehungsberechtigten, um Ursachen zu klären!
- Beziehen Sie frühzeitig die Schulsozialarbeit mit ein
- Sichern Sie eine ausführliche Dokumentation der Fehlzeiten und pädagogischen Hilfen! Fertigen Sie Gesprächsprotokolle an und schließen Sie Vereinbarungen
- Führen Sie flankierend Ordnungsmaßnahmen durch
- Leiten Sie parallel Bußgeldverfahren ein
- Beziehen Sie andere Partner*innen ein (siehe "Wer hilft weiter?")
- Tauschen Sie sich innerschulisch eng aus
(Lehrer*innen – Kollegium, Schulsozialarbeit, Offener Ganztag) - Nehmen Sie Kontakt zum Jugendamt auf, wenn keine Verbesserung eintritt
-
Zusätzliche Möglichkeiten bei neu zugewanderten Schüler*innen aus EU-Ländern:
Bei neuzugewanderten Schüler*innen aus EU-Ländern, die auffallend lange unentschuldigt fehlen, oder bei denen Sie den Eindruck haben, dass diese eventuell gar nicht mehr in Duisburg leben, haben Sie die Möglichkeit, die Familienkasse mittels eines einfachen Formulars (Formular zur Mitteilung an die Familienkasse §116 AO) darüber zu informieren, um dies überprüfen zu lassen. Wenn dabei Auswertungen ergeben, dass ein Schulplatz offenkundig nicht in Anspruch genommen wird, kann er anderen Kindern zur Verfügung gestellt werden.
Ferner sollten in besonderen Verdachtsfällen die Schulbescheinigungen nur für 2 Monate ausgestellt werden. Da für einige Familien der Bezug von Transferleistungen des jobcenters an den Schulbesuch des Kindes gebunden ist, kann das jobcenter in bestimmten Fällen um einen kurzen Hinweis zum Lernstand erfragen.
Wer hilft weiter?
Wenn Sie Beratungsbedarfe haben oder die schulinternen Möglichkeiten erschöpft sind, können Ihnen u. a. folgende Partner*innen weiterhelfen:
- Institut für Jugendhilfe (Öffnet in einem neuen Tab)
Telefon: 0203/3019864 oder 0203/3019860
Mail: institut-jugendhilfestadt-duisburgde
Das Institut für Jugendhilfe bietet auch Onlineberatung an (QR-Code und Verlinkung siehe rechts im Bild):
https://eb-duisburglagbwnet (Öffnet in einem neuen Tab) - Werk-statt-Schule - Ein Schulverweigererprojekt der Diakonie Duisburg (Öffnet in einem neuen Tab)
Downloads
FORMBLÄTTER ZUM DOWNLOAD
- Formular zur Mitteilung an die Familienkasse § 116 AO.pdfPDF-Datei174,93 kB
- FalldokumentationsbogenPDF-Datei378,85 kB
- Formular Schweigepflichtentbindung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fehlzeitendokumentation (Öffnet in einem neuen Tab)
- Formular zur Rückmeldung des Aufenthaltsortes von Seiteneinsteiger*innen im Fall von Schulabsentismus.pdfPDF-Datei726,06 kB
Grundsätzlicher Hinweis: Aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit verwenden Grund-, Haupt- und Förderschulen grundsätzlich die Formblätter der Anlagen 1 bis 7.
- Anlage 1: Erster Brief an Schüler*innen bzw. Erziehungsberechtigte (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 2: Mitteilung an den ASD (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 3: Androhung der zwangsweisen Zuführung und des Zwangsgeldes (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 4: Zwangsweise Zuführung bzw. Zwangsgeld (Grund-, Haupt- und Förderschulen stellen den Antrag an das Schulamt für die Stadt Duisburg) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 5: Information über Beantragung der zwangsweisen Zuführung bzw. eines Zwangsgeldes (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 6: Anhörung zum Bußgeldverfahren (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 7: Anzeige einer Ordnungswidrigkeit (Öffnet in einem neuen Tab)
- Leitfaden für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen des Amtes für Schulische BildungPDF-Datei441,67 kB
Grundsätzlicher Hinweis: Aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit verwenden Realschulen/Gesamtschulen/Sekundarschulen/Gymnasien/Berufskollegs die Anlagen 1.1 bis 7.1.
- Anlage 1.1: Erster Brief an Schüler*innen bzw. Erziehungsberechtigte (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 2.1: Mitteilung an den ASD (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 3.1: Androhung der zwangsweisen Zuführung und des Zwangsgeldes (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 4.1: Zwangsweise Zuführung (Realschulen/Gesamtschulen/Sekundarschulen/Gymnasien/Berufskollegs stellen den Antrag direkt an das Ordnungsamt der Stadt Duisburg) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 5.1: Information über Beantragung der zwangsweisen Zuführung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 6.1: Anhörung zum Bußgeldverfahren (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 7.1: Versäumnisanzeige (Öffnet in einem neuen Tab)
- Rundverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf: Überwachung der Schulpflicht und Ahndung von SchulpflichtverletzungenPDF-Datei2,86 MB