Anerkennung von Vorleistungen

Im Rahmen der Zweiten Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst können Prüfungsleistungen für bis zu 5 Module anerkannt werden, soweit hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Referenzmodulen besteht.

Die vollständige Verfahrensbeschreibung finden Sie in der beigefügten Richtlinie.

Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung bis spätestens zwei Monate vor Lehrgangsbeginn (im besten Fall zum Zeitpunkt der Anmeldung) erfolgen muss. Nutzen Sie hierzu bitte das nachfolgende Formular und beachten Sie die Checkliste für die einzureichenden Dokumente.

Tiefergehende Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Leitstelle NRW (Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung und der Sparkassenakademie in Nordrhein-Westfalen). Hier (Öffnet in einem neuen Tab) werden Sie weitergeleitet.