Die wesentlichen Inhalte des Flächennutzungsplan-Vorentwurfs
Wohnbauflächen
Als Wohnbauflächen werden Bauflächen dargestellt, die vorrangig der Wohnnutzung dienen. Die Darstellung umfasst sowohl bestehende Wohnbereiche als auch Wohnbauflächen für die zukünftige Wohnentwicklung.
Die der Wohnnutzung zuzuordnenden Nutzungen, wie Gärten und Garagen, Einrichtungen zur Versorgungen der örtlichen Bevölkerung, wie Grundschulen, Spielplätze und kleinere Lebensmittelmärkte, sowie nicht störende Handwerksbetriebe sind funktionale Bestandteile der Wohnnutzung und werden nicht gesondert dargestellt.
Die im FNP dargestellten Wohnbauflächen dienen einerseits der Schaffung von neuem bezahlbarem, individuellem, energieeffizientem, ökologischem und/oder barrierefreiem Wohnraum. Anderseits sollen sie die Sicherung und Weiterentwicklung des Wohnungsbestands zur Steigerung der Lebensqualität gewährleisten.
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Gemischte Bauflächen
Bei den gemischten Bauflächen werden zwei unterschiedliche Darstellungen gewählt, die sich hinsichtlich ihrer Nutzungsintensität unterscheiden:
- Gemischte Bauflächen mit Zentrenfunktion
Innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche werden ausschließliche gemischte Bauflächen mit Zentrenfunktion dargestellt. Die Darstellung lässt in Abhängigkeit von der jeweiligen Versorgungsfunktion eine Nutzungsmischung und -dichte zu, die mit der eines Kern- oder Mischgebiets vergleichbar ist. Gleichzeitig kann in den zentralen Lagen das Wohnen gestärkt werden. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
- Gemischte Bauflächen ohne Zentrenfunktion
Die gemischten Bauflächen ohne Zentrenfunktion umfassen Flächen mit einer ausgewogenen Mischung unterschiedlicher Nutzungen. Hier ist die parallele Nutzung durch Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe, Einzelhandel, Dienstleistungen oder Landwirtschaft in einer geringeren Nutzungsintensität möglich. Die Nutzungsintensität ist vergleichbar mit den Baugebietstypen Misch- und Dorfgebiet. Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden Handwerksbetrieben.
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Gewerbe- und Industriegebiete
Auf Ebene des FNPs wird aus Gründen des vorsorgenden Immissionsschutzes zwischen Industrie- und Gewerbegebieten unterschieden.
- Gewerbegebiete
Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Die für Gewerbegebiete ausgewiesenen Flächen sind für die Ansiedlung bzw. den Fortbestand von Gewerbebetrieben vorgesehen, die im Verbund mit anderen Gewerbebetrieben tätig sind. Sie benötigen selbst eine gewisse Störfreiheit, dürfen aber nicht denen im Industriegebiet zulässigen Immissionen ausgesetzt sein.
- Industriegebiete
Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solchen Betrieben, die aufgrund ihres hohen Störgrads in anderen Baugebieten unzulässig sind. Dazu zählt insbesondere das produzierende Gewerbe.
Der überwiegende Teil der Wirtschaftsflächen in Duisburg ist als Industriegebiet oder eingeschränktes Industriegebiet ausgewiesen. Auch zukünftig sollen die bestehenden Standorte der Industrie als Industriegebiete gesichert werden.
Sonderbauflächen
Als Sonderbauflächen werden die Nutzungen dargestellt, die sich wesentlich von den anderen Bauflächen und Baugebieten unterscheiden. Ihre jeweilige Zweckbestimmung wird durch einen entsprechenden Schriftzug in der Planzeichnung kenntlich gemacht.
Der Anteil der Sonderbauflächen ist im neuen FNP-Vorentwurf deutlich höher als im gültigen FNP. Darin spiegeln sich zum einen die veränderten Ansprüche an Freizeitnutzungen wieder, die mit einer stärkeren baulichen Nutzung verbunden sind. Zum anderen beruht diese Entwicklung auf besondere Standortanforderungen von beispielsweise Dienstleistungs- oder Logistikunternehmen und dem Ziel, besonders geeignete Flächen für diese zu sichern. Hinzu kommen veränderte planungsrechtliche Anforderungen für den großflächigen Einzelhandel außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche.
Beispiele für Sonderbauflächen mit überwiegend gewerblichem Nutzungsschwerpunkt sind der Hafen, der Technologiepark in Neudorf sowie der Innenhafen mit einem Schwerpunkt bei Dienstleistungen. Auch die Universität und die Fachhochschule werden als Sonderbauflächen dargestellt. Sonderbauflächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe sind zum Beispiel Möbelhäuser sowie größere Bau- und Gartenmärkte. Darüber hinaus finden sich mit dem Sportpark Duisburg oder dem Zoo weitere größere Sonderbauflächen im Stadtgebiet.
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Zentrale Versorgungsbereiche / Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren
Die zentralen Versorgungsbereiche werden erstmalig im FNP dargestellt. Zentrale Versorgungsbereiche zeichnen sich durch eine bestehende bzw. geplante hohe Nutzungsdichte von Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen aus. Abhängig von ihrer Bedeutung, Funktion und Ausstattung wird zwischen Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren unterschieden.
Die zentralen Versorgungsbereiche werden in ihren äußeren Abgrenzungen durch eine gestrichelte Linie in roter Farbe dargestellt, die nicht parzellenscharf ist. Zur Veranschaulichung der Versorgungsfunktion des jeweiligen Zentrums wird die Darstellung um ein Symbol für Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentrum in Form von roten Kreisen ergänzt. Nahversorgungszentren werden mit einem Kreis, Nebenzentren mit zwei Kreisen und die Hauptzentren mit drei Kreisen versehen.
Hauptzentren zeichnen sich durch ein vollständiges Angebot in allen Bedarfsbereichen und an zentrenergänzenden Funktionen aus. Sie verfügen zumeist über eine regionale Ausstrahlung.
Nebenzentren sind gekennzeichnet durch ein vollständiges Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich sowie ein breit gestreutes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen. Sie verfügen über eine Ausstrahlung auf die funktional zugeordneten Stadtteile.
Die Nahversorgungszentren zeichnen sich durch ein weitgehend vollständiges Angebot im kurzfristigen Sortimentsbereich sowie ein Angebot mit Grundversorgungscharakter aus.
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Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf
Im FNP wird die überörtlich, gesamtstädtisch und teilräumlich bedeutsame Ausstattung des Stadtgebiets mit Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs dargestellt.
Bei einer Flächengröße von mehr als 2 ha erfolgt eine flächige Darstellung, bei kleineren Standorten erfolgt die Darstellung durch Planzeichen. Die Planzeichen spiegeln die jeweilige Zweckbestimmung einer Gemeinbedarfsfläche wider. Die dargestellten Zweckbestimmungen umfassen folgende bedeutsame Einrichtungen:
- Bildungseinrichtungen: z. B. Bibliotheken, berufsbildende Schulen
- Brand- und Katastrophenschutz: z. B. Standorte der Feuerwehr
- Kulturelle Einrichtungen: z. B. Stadttheater, Museen, Mehrzweckhallen
- Öffentliche Verwaltung: z. B. Rathaus, Bezirksämter, Gerichte
- Soziale Einrichtungen: z. B. Jugendherbergen, Senioreneinrichtungen
Einrichtungen und Anlagen des Gesundheitswesens und des Sports werden zukünftig zur Vereinheitlichung der Darstellungsweise als Sonderbaufläche Klinik bzw. Sport dargestellt.
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Flächen für den Verkehr
Im FNP wird das Netz mit den überörtlich und den örtlich bedeutsamen Verkehrszügen dargestellt. Die Verkehrsflächen (Straße und Schiene) sind in symbolischer Breite dargestellt, die sich aus dem Amtlichen Stadtplan als Kartenhintergrund ergibt.
Das dargestellte Straßennetz umfasst die Bundesautobahnen (Autobahnen und autobahnähnliche Hauptverkehrsstraßen), die Bundes-, Landes- und Teile der Kreisstraßen sowie die innerörtlichen Hauptverkehrszüge (sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen), die für die Anbindung an das überregionale Straßennetz und die Verbindung zwischen den Bezirken und Ortsteilen von Bedeutung sind.
Als Flächen für Bahnanlagen wird das Netz der schienengebundenen Personen- und Güterverkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und sonstiger Eisenbahnbetriebe dargestellt. Die Bahnflächen werden durch Haltepunkte und die Darstellung des Hauptbahnhofs ergänzt.
Als Trassen der Stadtbahn werden die Schienenstrecken des kommunalen öffentlichen Personennahverkehrs inklusive ihrer Haltepunkte dargestellt.
Weitere Darstellungen mittels Planzeichen erfolgen für die Wagen-/Personenfähre über den Rhein in Alt-Walsum, den Fernbusbahnhof und die zentralen ÖPNV-Knotenpunkte, sogenannten HUBs, als Haltepunkte mit einer wichtigen Verknüpfungsfunktion der unterschiedlichen Verkehrsträger.
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Flächen und Anlagen für die Ver- und Entsorgung
Im FNP werden die Anlagen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme sowie der Entsorgung von Abwasser und Abfall dienen, dargestellt. Die Ver- und Entsorgungsanlagen werden flächig mit einem Planzeichen versehen, wenn sie größer als 2 ha sind. Nur mit einem Planzeichen werden sie markiert, wenn sie von übergeordneter, gesamtstädtischer oder teilräumlicher Bedeutung sind. Ein Planzeichen gibt Auskunft über die Zweckbestimmung der Fläche für die Ver- und Entsorgung. Die dargestellten Zweckbestimmungen umfassen folgende bedeutsame Anlagen:
- Abfall: Recyclinghöfe
- Abwasser: Ablaufsammler, Kläranlagen, etc.
- Elektrizität: Kraftwerke, Umspannwerke
- Fernwärme: Fernheizwerke
- Gas: Druckregler, Übernahmestation
- Wasser: Brunnen, Druckerhöhungsanlagen
Bei denen im Hauptplan dargestellten Hauptversorgungsleitungen handelt es sich um oberirdische Leitungen (Strom und Fernwärme). Alle weiteren Hauptversorgungsleistungen sowie die nachrichtliche Übernahme der Ferntransportleistungen befinden sich zu Gunsten der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit in Beiplänen.
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Freiraum und Wasserflächen
Als Grünflächen werden vorhandene sowie geplante Grünflächen dargestellt. Im Siedlungsraum erfolgt eine Darstellung ab einer Flächengröße von 2 ha, im Außenbereich werden kleinere Grünflächen durch ein Planzeichen dargestellt. Die Planzeichen entsprechen dem jeweiligen Nutzungsschwerpunkt. Folgende Zweckbestimmungen sind vorgesehen:
- Parkanlagen
- Friedhöfe
- Dauerkleingärten
- Freizeitgärten
- Sportanlagen / Reitsportanlagen / Golfplätze
- Spielplätze
- naturnahe Entwicklung
Als Flächen für die Landwirtschaft werden Flächen dargestellt, die überwiegend einer landwirtschaftlichen Erzeugung dienen und für diese langfristig gesichert werden sollen.
Bestehende Waldflächen, durch Wald geprägte innerstädtische Parkanlagen und geplante Aufforstungsflächen werden als Flächen für Wald dargestellt. Im Siedlungsraum erfolgt eine Darstellung ab einer Flächengröße von 2 ha. Mit dem FNP wird jedoch keine Aussage darüber getroffen, ob Wald im Sinne des Gesetzes vorliegt.
Als Wasserflächen werden alle Oberflächengewässer im Duisburger Stadtgebiet einschließlich der Hafenbecken dargestellt, die im Amtlichen Stadtplan ablesbar sind. Kleinere Wasserflächen können Bestandteil von Grün-oder Freiflächen sein.