Silvester 2024: Tipps und Hinweise von Ordnungsamt und Feuerwehr
Der Jahreswechsel ist für viele Duisburgerinnen und Duisburger Grund zum Feiern. Damit alle mit Freude und vor allem gesund ins Neue Jahr kommen, haben Bürger- und Ordnungsamt sowie die Feuerwehr Hilfestellungen, wie dies auch am Silvesterabend am besten gelingen kann. Auch gesetzliche Regelungen sind zu beachten.
Freitag, 20. Dezember 2024 | Stadt Duisburg - Das Abbrennen von Pyrotechnik ist lediglich am 31. Dezember sowie am 1. Januar zulässig. Zu allen anderen Zeiten bedarf es einer Genehmigung durch das Bürger- und Ordnungsamt. Das Verwenden ist nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestattet. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 abgebrannt werden.
Das Abbrennen von Pyrotechnik im Umfeld von besonders schützenswerten Gebäuden und Einrichtungen ist verboten. Hierzu zählen Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen.
Daran anknüpfend hat die Stadt Duisburg durch Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot im Bereich um den Duisburger Zoo erlassen. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist in der Zeit vom 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr, bis 1. Januar 2025, 23:59 Uhr in einem Radius von mindestens 100 Metern zur jeweiligen Grenze des Zoos verboten – insbesondere im Bereich des Kaiserbergs.
Dieses Verbot soll die Tiere vor zusätzlicher Lärm- und Lichtbelästigung schützen. Außerdem befinden sich innerhalb des Zoogeländes brandempfindliche Gebäude. Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher aufgefordert, sich an diese Regelung zu halten und so auch den Tieren des Zoos einen friedlichen und angstfreien Jahreswechsel zu ermöglichen.
Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Feuerwehr Duisburg und der Deutsche Feuerwehrverband geben zudem wichtige Hinweise für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Silvester:
Feuerwerkskörper und Raketen sollten ausschließlich im Freien abgebrannt werden. Die Verwendung in geschlossenen Räumen ist verboten.
Lesen und befolgen Sie bitte die Anweisungen der Hersteller sorgfältig, insbesondere bei Raketen.
Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu Personen, Tieren und brennbaren Materialien wie Schuppen, Scheunen oder Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten.
Werfen oder schießen Sie Feuerwerkskörper niemals in Richtung von Personen oder Tieren.
Schließen Sie während des Feuerwerks alle Fenster und Balkontüren, um zu verhindern, dass Feuerwerkskörper in die Wohnung gelangen.
Versuchen Sie niemals, nicht gezündete Feuerwerkskörper erneut anzuzünden. Löschen Sie glühende Reste ab und entsorgen Sie sie sicher.
Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur unter Aufsicht mit vermeintlich ungefährlichen Artikeln (Feuerwerkskörper der Kategorie F1) hantieren. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Verwenden Sie ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer. Illegale oder selbst gebastelte Böller können zu schweren und dauerhaften Verletzungen führen.
Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112, um schnelle Hilfe zu erhalten. Weitere Informationen und Sicherheitstipps gibt es auf der Website der Feuerwehr Duisburg www.duisburg.de/feuerwehr.
Das Bürger- und Ordnungsamt und die Feuerwehr wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen schönen und friedlichen Jahreswechsel.