Duisburger Haushaltssatzung 2025/26: Bezirksregierung Düsseldorf hat keine Beanstandungen

Die Bezirksregierung Düsseldorf informierte heute, 19. Dezember 2024, Oberbürgermeister Sören Link darüber, dass die am 25. November vom Rat der Stadt Duisburg beschlossene Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht werden kann. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 liegen keinerlei genehmigungspflichtige Tatbestände vor.

Donnerstag, 19. Dezember 2024 | Stadt Duisburg - „Mit einer guten Nachricht geht das Jahr 2024 zu Ende. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat an unserer Haushaltssatzung für 2025 und 2026 nichts zu beanstanden. Unsere langjährigen Anstrengungen machen sich also bezahlt. Darauf können wir stolz sein“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. „Mein Dank gilt deshalb allen Mitwirkenden in Politik und Verwaltung. Duisburg bleibt finanziell selbstbestimmt und handlungsfähig. Das ist auch unser Ziel für die Zukunft. Aber: Damit wir weiter erfolgreich wirtschaften können, braucht es dringend die längst überfällige Altschuldenlösung. Und: Bund und Land müssen endlich die Aufgaben, die sie auf die Kommunen abwälzen, selbst bezahlen.“

Auch Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack freut sich über die Nachricht aus Düsseldorf: „Die Leistungen der vergangenen Jahre, das heißt die guten Jahresergebnisse und der seit 2014 kontinuierliche Abbau des negativen Eigenkapitals, haben uns auch für die Jahre 2025 und 2026 neue Handlungsspielräume eröffnet. Die Restriktionen einer eingeschränkten Haushaltsbewirtschaftung und die Auflagen einer Kommunalaufsicht für die Stadt Duisburg sind seit dem Haushaltsjahr 2024 Geschichte und das soll auch zukünftig so bleiben. Die Stadt Duisburg plant zwar kurzfristig mit negativen Jahresergebnissen, allerdings können diese Jahresfehlbeträge durch die Ausgleichsrücklage in Höhe von derzeit 144 Millionen Euro gedeckt werden. Somit hat die Stadt Duisburg auch weiterhin gute Voraussetzungen geschaffen, das Lebensumfeld ihrer Bürgerinnen und Bürgern noch weiter zu verbessern und ihr Profil als wichtiger Wirtschaftsstandort weiter zu schärfen.“

Die Haushaltssatzung wird am Freitag, 20. Dezember 2024, im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Damit sind die formalen Voraussetzungen für eine öffentliche Auslegung des Haushaltsplans erfüllt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ihrer Stadt nehmen möchten, können dies ab dem 2. Januar 2025 online unter www.duisburg.de und im Open-Data-Portal unter https://opendata-duisburg.de/dataset/haushaltspläne-duisburg tun. Zusätzlich sind dort ebenfalls die entsprechenden Dokumente für die Vorjahre im pdf-Format abrufbar.

Auch vor Ort in der Stadtkämmerei, Verwaltungsgebäude Alter Markt 23, Zimmer 207, 47051 Duisburg können die Unterlagen in gedruckter Form eingesehen werden. Der Haushaltsplan liegt dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags, von 8 bis 16 Uhr) aus.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation