Verhalten im Krisenfall
Krisen können sehr unterschiedliche Gefahrensituationen sein, die das besonnene und abgestimmte Verhalten der Bevölkerung und der Behörden erfordern.
#gefahrdu
Wann werde ich gewarnt?
Gewarnt wird bei einer Gefahrenlage, die eine Bedrohung für Leben, Gesundheit oder Eigentum darstellen könnte. Es wird auch gewarnt, wenn objektiv keine Gefahrenlage vorliegt, aber subjektiv diese vermutet wird. Gesprochen wird dann von einer Anscheinsgefahr.
Mögliche Gefahrenlagen
Großbrände
Schadstoffaustritte
Extreme Wetterlagen
Kampfmittelfunde
Hochwasser
Weitere Gefahren und Anscheinsgefahren
Allgemeine Verhaltensregeln bei Gefahrenlagen
An erster Stelle steht die Gefährdung aller so gering wie möglich zu halten. Regeln helfen dabei. Ein besonnenes Verhalten dient der schnellen Gefahrenabwehr und der Schadensbeseitigung.
Erfolgt eine Warnung der STADT DUISBURG oder in Grenzbereichen durch Nachbarstädte, gelten folgende Regeln für alle:
1. Ruhe bewahren
2. Gebäude aufsuchen
3. Fenster und Türen schließen
4. Klimaanlagen und Belüftungsanlagen (auch im Auto) ausschalten
5. Radio Duisburg einschalten und Informationen beachten
6. Kindern und Hilfsbedürftigen helfen
7. Kinder in Schulen und Kindergärten lassen
8. Hilfesuchende Passanten aufnehmen
9. Nachbarn informieren
10. Nur im Notfall Polizei und Feuerwehr rufen
Schnelle Hilfe benötigt schnelle Wege! Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind auf freie Straßen und Zufahrten angewiesen. Schaulustige behindern die Einsatzkräfte und blockieren die Wege.