Adoptionsvermittlung

Die Adoptionsvermittlungsstelle berät zu allen Fragen der Adoption und unterstützt bei Herkunftsersuchen. Gesetzliche Grundlage bilden das reformierte Adoptionsvermittlungsgesetz, das Kinder und Jugendhilfe-Stärkungsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch. Die Rahmung erfolgt durch die UN-Kinderrechtskonvention und das Grundgesetz.

Die Beratung umfasst alle Vorgänge und Verfahren für abgebende und aufnehmende Eltern. Dabei ist die klassische anonyme Adoption ebenso Thema wie die vertrauliche Geburt und die Abgabe über die Babyklappe. Paare oder Eltern, die eine Adoption wünschen, werden über Informationsgespräche und Seminare aufgeklärt. Ein großer Bereich umfasst die Stiefkindadoption.