Betreuungsbehörde der Stadt Duisburg

Ob durch Unfall, Krankheit oder Alter - die Situation, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können, kann jederzeit eintreten. Wer trifft dann die Entscheidungen und regelt (rechtliche) Angelegenheiten? Familienangehörige übernehmen für die Betroffenen nicht automatisch die rechtliche Vertretung.

Betreuungsbehörde der Stadt Duisburg

Die Betreuungsbehörde berät und klärt über alle allgemeinen Fragen des Betreuungsrechts auf. Insbesondere informiert die Behörde bei Themen wie rechtliche Betreuung, Vollmachten bzw. Vorsorgevollmachten und andere Hilfen, bei denen keine Betreuung bestellt wird. 

Die Behörde unterstützt Bevollmächtigte sowie Betreuende bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. 

Zur Betreuungsvermeidung organisiert die Betreuungsbehörde Informationsveranstaltungen zu dem Thema Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten.

Für die Bürgerschaft der Stadt Duisburg beglaubigt die Betreuungsbehörde Unterschriften und Handzeichen auf

  • Vollmachten
  • Betreuungsverfügungen

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Betreuungsrecht.

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