Besitzen Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel?
- § 16a AufenthG (Aus- und Weiterbildung – nur Pflegeberufe)
- § 16b AufenthG (Studium)
- § 16d AufenthG (Anerkennung ausl. Berufe – nur Pflegeberufe)
- § 17 Abs. 2 AufenthG (Studienbewerbung)
- § 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung – nur Pflegeberufe)
- § 18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung)
- § 18g AufenthG (Blaue Karte/EU)
- § 18d AufenthG (Forschung)
- § 19 AufenthG (ICT Karte)
- § 19c AufenthG (nur Pflegeberufe)
- § 20 AufenthG (Arbeitsplatzsuche)
- § 21 AufenthG (selbstständige Tätigkeit)
Sowie Familienangehörige (Ehegatte und minderjährige Kinder) der oben genannten Rechtsgrundlagen.
Bitte beachten Sie, dass bei falscher Buchung (abweichender Aufenthaltstitel / falscher Wohnort) Ihr Anliegen nicht bearbeitet wird.