Wunschkennzeichen.

Beschreibung

Beschreibung

Unter www.duisburg.de (Öffnet in einem neuen Tab) besteht die Möglichkeit der Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens. Das Kennzeichen wird hier unverbindlich für die Dauer von 90 Tagen auf den vollständigen Namen der Person, die ein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen zulassen möchte, reserviert. Erfolgt während dieser Zeit keine Zulassung eines Fahrzeuges, wird die Reservierung automatisch gelöscht und das Kennzeichen steht wieder zur freien Verfügung.

Sie können Ihr Wunschkennzeichen auch vor Ort im Straßenverkehrsamt an der Theodor-Heuss-Straße für die Dauer von 90 Tagen reservieren lassen (Bitte vereinbaren Sie einen Termin).

Die Reservierung von zwei- oder dreistelligen Kennzeichenkombinationen (z.B. DU-A1 oder DU-BB9 oder DU-C25) ist online nicht möglich. Die Reservierung dieser Kennzeichenkombination kann ausschließlich vor Ort im Straßenverkehrsamt vorgenommen werden.

Onlineterminvergabe  (Öffnet in einem neuen Tab)

Ein reserviertes Kennzeichen wird ausschließlich nur der Person zugeteilt, auf deren Namen das Kennzeichen reserviert ist.

Eine Verlängerung der Reservierung ist nur dann möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z.B. sich die Auslieferung des Fahrzeuges verzögert. Sie können dann mit einem entsprechenden Nachweis bei der Zulassungsstelle vorsprechen.

Die Online-Reservierung ist gebührenfrei. Sollte innerhalb dieser Reservierungsdauer ein Zulassungsvorgang mit diesem Kennzeichen durchführt werden, fallen Gebühren in Höhe von 10,20 Euro für die Auswahl eines Wunschkennzeichens sowie 2,60 Euro für die Reservierung an. Diese Gebühren fallen bei der persönlichen Reservierung im Straßenverkehrsamt sofort an.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Zuteilung eines historischen (H), Elektro- (E) oder Saisonkennzeichens maximal ein Kennzeichen mit 5 Unterscheidungsmerkmalen nach der Städtekennung reservieren können (max. folgende Formate: DU-XX111 oder DU-X1111), da sonst das entsprechende Merkmal nicht auf das Kennzeichen passt. Das Merkmal („H“, „E“ oder der Saisonzeitraum) ist bei der Reservierung nicht mit einzugeben.

Sind mehr als zwei Wunschkennzeichen online auf eine Person reserviert, behält die Zulassungsstelle sich vor, Reservierungen zu löschen. Sind die Personendaten unzutreffend oder sonstige Angaben nicht schlüssig oder werden Kennzeichen im Internet oder auf anderen Wegen zum Verkauf angeboten, werden diese ebenfalls durch die Zulassungsstelle gelöscht.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination besteht nicht (§ 8 Fahrzeugzulassungs-Verordnung).