Überwachung des ruhenden Verkehrs (Politessen)

Beschreibung

Beschreibung

Die städtischen Verkehrsüberwachungskräfte (Politessen) leisten durch ihre Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Ziel der Überwachung des ruhenden Verkehrs ist es, die Einhaltung der bestehenden Verkehrsregeln zu erwirken.

Zur Zeit beschäftigt die Stadtverwaltung Duisburg 47 Verkehrsüberwachungskräfte (Politessen) beim Bürger- und Ordnungsamt, welche die Aufgabe haben, Verkehrsordnungswidrigkeiten im gesamten Duisburger Stadtgebiet zu verhindern und bei festgestellten Verkehrsverstößen, Verwarnungen auszusprechen. Die Verkehrsüberwachungskräfte beanstanden dabei Halt- und Parkverstöße z. B. auf Gehwegen, vor oder in Feuerwehrzufahrten, im absoluten Haltverbot. Die Überwachung umfasst aber auch z. B. die Einhaltung der Höchstparkdauern in Parkscheibenbereichen.

Die Höhe der Verwarnungsgelder stehen nicht im Ermessen der Verkehrsüberwachungskräfte, sondern werden durch den bundeseinheitlich geltenden Verwarn-/Bußgeldkatalog festgelegt.

Auch die weit verbreitete Annahme, dass die Duisburger Politessen eine Verwarnprämie erhalten, entspricht nicht den Tatsachen. Vielmehr erledigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lediglich ihren „Job“.

Die festgestellten Verkehrsverstöße werden durch die Politessen in einem sogenannten Mobilen Datenerfassungsgerät eingegeben. Eine Zurücknahme einer bereits erfassten Verwarnung ist vor Ort durch die Verkehrsüberwachungskräfte nicht möglich.

Nach der Ausstellung der Verwarnung wird am Fahrzeug ein Hinweiszettel hinterlassen, der den Fahrzeugführern anzeigen soll, dass ein Verkehrsverstoß begangen wurde. Eine rechtliche Verpflichtung, einen Hinweiszettel am Fahrzeug zu hinterlassen, besteht allerdings nicht. Bei Schlechtwetterperioden – z. B. Frost – wird auf das Hinterlassen eines Hinweiszettels verzichtet, um eventuelle Beschädigungen an den Wischblättern zu vermeiden.

Die Zustellung der schriftlichen Verwarnung in Form eines Anhörungsbogens, erfolgt erst nach Feststellung der Halterdaten auf dem Postwege durch die Verwarnungsgeldstelle des Bürger- und Ordnungsamtes.