Steueridentifikationsnummer

Beschreibung

Beschreibung

Seit August 2008 wird allen Bundesbürgern vom Bundeszentralamt für Steuern eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung zugeteilt.

Diese Identifikationsnummer ist lebenslang gültig und bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommen-/Lohnsteuer gegenüber Finanzbehörden anzugeben.

Sollten die im Schreiben genannten persönlichen Daten unrichtig sein, wären diese bei der Meldebehörde zu berichtigen.

Ersatzbescheinigungen über die Steueridentifikationsnummer können in den Bürger-Service-Stationen gegen eine Gebühr von 9,00 € ausgestellt werden.

Allen schriftlichen Anfragen kann zur Entrichtung der Gebühr ein Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung an IBAN DE05 3505 0000 0200 2004 00 bei der Sparkasse Duisburg (BIC DUISDE33XXX) beigefügt werden. Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Verrechnungskonto 376082 an.

Kostenfreie Bescheinigungen über die Steueridentifikationsnummer können schriftlich oder online beim:

Bundesamt für Steuern
11055 Berlin

angefordert werden.

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