Rotes Oldtimerkennzeichen beantragen
Das rote Oldtimerkennzeichen ist insbesondere für Personen interessant, die im Besitz von mehreren Oldtimern sind, da das rote Oldtimerkennzeichen nicht einem bestimmten Fahrzeug zugeteilt wird, sondern im Wechsel für alle Fahrzeuge eines Bestandes verwendet werden kann.
Beschreibung
Beschreibung
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Voraussetzungen sind durch ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzuweisen.
Die roten Oldtimerkennzeichen dürfen allerdings nicht im "Alltagsverkehr" sondern nur für folgende Zwecke verwendet werden:
1.) Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
2.) An- und Abfahrten zu/von vorgenannten Veranstaltungen
3.) Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
4.) Fahrten zur Reparatur oder Wartung der Oldtimer.
Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für die Stadt Duisburg (DU) und einer Erkennungsnummer, wobei diese, entgegen den "normalen" Kennzeichen, nur aus Zahlen besteht und mit "07" beginnt. Die Kennzeichen sind in roter Schrift und rotem Rand auszuführen.