Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung

Seit Februar 2008 führt das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg Messungen zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit im Stadtgebiet Duisburg durch.

Beschreibung

Beschreibung

Die Einsatzorte werden in Abstimmung mit der Polizei Duisburg festgelegt und wöchentlich veröffentlicht (siehe unter "Downloads").

Nach § 48 Absatz 2 Ordnungsbehördengesetz sind die kommunalen Ordnungsbehörden befugt, insbesondere zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer Kontrollen zur Einhaltung angeordneter Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen durchzuführen. Gefahrenstellen sind:

1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden,

2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder

3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden. 

Neben den Geschwindigkeitskontrollen ist das Bürger- und Ordnungsamt nach dem Ordnungsbehördengesetz auch zuständig für die

  • Befolgung von Lichtzeichenanlagen
  • Überwachung der Einhaltung von Durchfahrverboten nach den Verkehrszeichen 251, 253, 261 und 270.1

Für die Kontrollen des fließenden Verkehrs werden in Duisburg fünf Dienstfahrzeuge, die mit mobilen Messanlagen ausgerüstet sind, sowie stationäre Messanlagen eingesetzt. Mit den Dienstfahrzeugen werden an über 800 Messstellen im Duisburger Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen an den erwähnten Gefahrenstellen sowie Überprüfungen von Lkw-Fahrverboten durchgeführt. 

Die stationären Messanlagen sind an folgenden Örtlichkeiten aufgestellt:
• Autobahn A 40 – Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp (Geschwindigkeitsmessung) (derzeit außer Betrieb)
• Duisburger Straße, Duisburg-Hamborn (Geschwindigkeitsmessung und Rotlichtkontrolle)
• B288 (Geschwindigkeitsmessung)
• Friedrich-Ebert-Straße, Duisburg-Rheinhausen (Geschwindigkeitsmessung und Kontrolle Durchfahrverbot nach Zeichen 253 für Lkw)

Die Ordnungsbehörden sind durch die Kontrollen in die Verkehrssicherheitskampagne der Polizei, „Brems Dich – Rette Leben!“ eingebunden. Im Jahr 2012 sind 526 Menschen in NRW im Straßenverkehr verunglückt. Killer Nummer 1 ist die Geschwindigkeit. Daher werden die Messfahrzeuge des Bürger- und Ordnungsamtes auch in die Blitzmarathon-Aktionen der nordrhein-westfälischen Polizei eingebunden. 

Aktiv beteiligt sich der Bereich der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung an der Verkehrssicherheitskampagne „Duisburg. Aber sicher!“. Mit den dortigen Partnern, Polizei Duisburg, DVG, Bürgerstiftung Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement wurden und werden weiterhin verschiedene Aktionen für die Verkehrsteilnehmer geplant und öffentlich durchgeführt. 

Bürger, die den Eindruck haben, dass an bestimmten Örtlichkeiten bzw. auf bestimmten Straßenabschnitten in Duisburg die angeordnete Geschwindigkeit von den Autofahrern nicht beachtet wird, haben die Möglichkeit diese Örtlichkeiten dem Bürger- und Ordnungsamt mitzuteilen. Auch Verstöße gegen bestehende Lkw-Durchfahrverbote können mitgeteilt werden. Dazu kann der unter "Download" abgespeicherte Meldebogen ausgefüllt und der Verwaltung zugesandt werden. Alternativ kann dies auch durch einen Anruf bei Call Duisburg, dem Callcenter der Stadtverwaltung, erfolgen – Rufnummer: 0203/94000.