Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Beschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. (§ 14 Abs. 1 GewO)
Die Gewerbeabmeldung kann persönlich bei der Gewerbemeldestelle erfolgen. Hierzu müssen Sie zuvor einen Termin buchen: Terminbuchung Gewerbe (Öffnet in einem neuen Tab)
Termine können über einen Zeitraum von 6 Wochen im vorraus gebucht werden. Leider sind wir momentan sehr ausgebucht. Je nach personeller Besetzung, werden Zusatztermine freigegeben.
Die Anschrift der zentralen Gewerbemeldestelle lautet:
Stadt Duisburg
Bürger- und Ordnungsamt
Gewerbemeldestelle
Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14
47051 Duisburg
Ebenfalls ist die Gewerbeanzeige online über das Wirtschafts-Service-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Dies ist ein sicheres Onlineangebot, welches durch starre Vorgaben, auch Fehler minimiert.
Per Mail werden keine Gewerbeanmeldungen, - abmeldungen, - ummeldungen mehr entgegengenommen. Per E-Mail wird ab sofort lediglich auf Gewerbeauskünfte, Beschwerdeeingänge und auf Eingänge, welche durch Anfragen der Gewerbemeldestelle generiert wurden, geantwortet.
Vollständige Anträge in Papierform, welche per Post an uns versendet werden, finden weiterhin Berücksichtigung.