Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Beschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. (§ 14 Abs. 1 GewO)
Die Gewerbeabmeldung kann persönlich bei der Gewerbemeldestelle erfolgen. Hierzu müssen Sie zuvor einen Termin buchen: Terminbuchung Gewerbe (Öffnet in einem neuen Tab)
Termine können über einen Zeitraum von 6 Wochen im vorraus gebucht werden. Leider sind wir momentan sehr ausgebucht. Sobald es uns personell möglich ist, werden Zusatztermine freigegeben, welche sporadisch zur Verfügung stehen.
Die Anschrift der zentralen Gewerbemeldestelle lautet:
Stadt Duisburg
Bürger- und Ordnungsamt
Gewerbemeldestelle
Königstr. 63-65 (Averdunkzentrum)
47051 Duisburg
Ebenfalls ist die Gewerbeanzeige online über das Wirtschafts-Service-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.