Genehmigung für Ballonstarts, Fallschirmspringen, Einsatz von Scheinwerfern/Lasern, Flugveranstaltungen und unbemannten Luftfahrtsysten (z.B. Kameradrohnen) beantragen

Die für den Antrag auf Genehmigung für Ballonstarts, Fallschirmspringen, Einsatz von Scheinwerfern/Lasern und Flugveranstaltungen bei der Bezirksregierung notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung (zur Nutzung von Flächen außerhalb genehmigter Flugplätze) wird nach Prüfung vom Bürger- und Ordnungsamt erteilt.

Beschreibung

Beschreibung

Die generelle Erlaubnis erteilt die

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Tower-Niederlassung Düsseldorf
Terminal Ring 10
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 4154 - 121
Fax: 0211 - 4154 - 129.

Für gewerbliche Foto-/Filmaufnahmen muss zusätzlich das Bürger- und Ordnungsamt informiert werden.

 

Massenaufstiege von (Kinder-) Ballonen

Für Massenaufstiege für Kinderballons im Regierungsbezirk Düsseldorf ist die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung erforderlich.

Ansprechpartner:
Deutsche Flugsicherung GmbH
40468 Düsseldorf

Tel: 0211 - 4154 0
Fax: 0211 - 4154 119

Die schriftliche oder telefonische Freigabe ist erforderlich, wenn das Vorhaben mehr als 500 Ballone umfasst, wenn das Vorhaben in unmittelbarer Umgebung (Kontrollzone) von Flughäfen oder militärischen Flugplätzen stattfindet.

Mit einem Vorlauf von 2 Wochen benötigt die DFS (vorzugsweise per Fax) folgende Informationen:

  • geplanter Zeitraum und Datum des Aufstiegs, 
  • Ort des Aufstiegs (mit Postleitzahl und genauer Anschrift, ggf. geographische Koordinaten), 
  • Anzahl der Ballons, 
  • Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon- und Faxnummer). 

Die Freigabe gilt als erteilt für den Aufstieg von weniger als 500Ballons, die außerhalb der Schutzbereiche um Flughäfen oder -plätze stattfindet und die folgenden Auflagen erfüllen: 

  • Die Ballons dürfen nicht gebündelt werden. 
  • Zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden (z.B. Helium). 
  • Es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall Leuchtstäbe, Knicklichter, LED's oder Wunderkerzen) an den Ballons befestigt werden.
Antrags- und Erlaubnisverfahren für den Aufstieg von Unbemannten Luftfahrtsystemen (z.B. Drohnen)
Für das Antrags- und Erlaubnisverfahren für den Aufstieg von "Unbemannten Luftfahrtsystemen" ist die Bezirksregierung Düsseldorf die örtlich zuständige Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Tel. 0211 - 475-3714
Fax 0211 - 475-3988