Vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung

Beschreibung

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Sie wohnen in Duisburg und Ihre bisherige Fahrerlaubnis ist abgelaufen (z.B. bei LKW- oder Busklassen), Ihr Führerschein ist verloren gegangen/entwendet worden oder Sie erwerben/erweitern mehrere Klassen? 

Dann benötigen Sie unter Umständen bis zur Aushändigung Ihres Kartenführerscheins eine vorläufige Fahrberechtigung.

Mit dieser können Sie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Ihre bis dahin erworbenen Klassen nachweisen. Wichtig: Im Ausland wird der vorläufige Nachweis nicht anerkannt, also auch z.B. nicht in den Niederlanden!

Erwerb mehrerer Klassen
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Im Regelfall wird der Führerschein nach der bestandenen Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt.
Erwerben Sie z.B. jedoch gleichzeitig die Klassen B und BE oder C und CE, wird häufig zunächst zuerst die Prüfung ohne Anhänger durchgeführt. Haben Sie diese bestanden, erhalten Sie vom Prüfinstitut (z.B. TÜV) eine Prüfungsbescheinigung. Hiermit dürfen Sie noch keine entsprechenden Fahrzeuge führen, erst muss die entsprechende Fahrerlaubnis erteilt werden. Dies passiert entweder mit Aushändigung eines Kartenführerscheins für die Klasse B oder C oder eben der oben genannten, vorläufigen Fahrberechtigung. So sparen Sie sich die Bestellung eines weiteren Kartenführerscheins, der dann auch beide Klassen (B & BE bzw. C & CE) ausweist. Wie wir verfahren sollen, bestimmen Sie bei Ihrer Antragstellung im Bürgerservice mit dem Vordruck "Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen".

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