Amtliche Grenzanzeige

Eine im Liegenschaftskataster eingetragene Grenze wird in die Örtlichkeit übertragen und dem Antragssteller vor Ort mit Pflöcken, Kreide, Sprühfarbe oder Ähnlichem angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung

Eine Grenzanzeige kann notwendig werden, wenn beispielsweise ein Zaun zwischen zwei Grundstücken gezogen werden soll oder Unklarheiten über den Grenzverlauf vorliegen.

Im Gegensatz zu einer Grenzvermessung finden weder Veränderungen im Liegenschaftskataster statt, noch werden Grenzzeichen korrigiert oder erneuert.

Eine Beteiligung der Eigentümer der benachbarten Grundstücke in Form einer Anerkennung der Grundstücksgrenzen entfällt.

Durch den geringeren Aufwand sind die Kosten einer Grenzanzeige in der Regel geringer als bei einer Grenzvermessung, daher sollte vorher vom Antragssteller bzw. von der Antragsstellerin geprüft werden, welches Verfahren für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist.

Wir helfen Ihnen gerne bei dieser Entscheidung.

Mehr Informationen zur Grenzvermessung finden Sie hier: Grenzvermessung