Verwaltung von städtischen Baudarlehen
Die Verwaltung der bewilligten städtischen Darlehen umfasst insbesondere die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Feuerversicherung, Rückzahlung).
Beschreibung
Beschreibung
Anträge auf Veränderungen im Grundbuch wie z.B.:
- Löschungen,
- Pfandfreigaben,
- Zustimmung zur Neuvalutierung,
- Zustimmung zur Abtretung,
- Vorrangseinräumungen,
werden bei der darlehensverwaltenden Stelle (Amt für Soziales und Wohnen) gestellt und bearbeitet.