Unterhaltsheranziehung (für Heimbewohner)
Angehörige von Empfängern, die Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, werden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Zahlung von Unterhalt herangezogen.
Angehörige von Empfängern, die Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, werden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Zahlung von Unterhalt herangezogen.