Datenschutzerklärung laut EU-DSGVO

Beschreibung

Beschreibung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

 

 

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

 

 

Verantwortlicher

 

Stadt Duisburg

Der Oberbürgermeister

Burgplatz 19

47051 Duisburg

 

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Datenschutzstadt-duisburgde

 

 

 

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

 

Das Institut für Jugendhilfe bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Eltern kostenlos und vertraulich Beratung und Hilfen bei Fragen zur Entwicklung, zur Erziehung und zum Zusammenleben von Familien an.

 

Das  Institut ist in zwei Fachbereiche untergliedert:

- Jugendgesundheitshilfe

- Erziehungsberatung/Beratung für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und

  Eltern

 

In der Jugendgesundheitshilfe arbeiten Fachärztinnen für Kinderheilkunde und Jugendmedizin im Team mit medizinischen Fachangestellten.

 

Aufgabengebiet:

Früherfassung, Betreuung und Beratung von Familien mit behinderten, von Behinderung bedrohten und entwicklungsauffälligen Kindern und Jugendlichen

Ärztliche Betreuung von Frühfördereinrichtungen, Förderkindertagesstätten und Förderschulen sowie integrativen/inklusiven Einrichtungen

Untersuchungen und Gutachten zur Feststellung eines Anspruchs auf Eingliederungshilfe gem. SGB VIII, IX und XII

Schuleingangsuntersuchungen, Begutachtung von Schülern zur Prüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie andere ärztliche Untersuchungen gem. Schulgesetz NRW, AO-SF, ÖGDG NRW

 

Unterstützung und Beratung sollen hier vor allem Eltern finden, die Fragen zur Entwicklung ihres Kindes haben oder sich Sorgen machen.

Unabhängig vom Anlass, der zur Vorstellung des Kindes führt, machen sich die Fachärztinnen durch Erhebung einer ausführlichen Vorgeschichte - unter Einbeziehung medizinisch, sozial und pädagogisch wichtiger Fragen - zunächst ein Bild von der bisherigen Entwicklung.

Dann erfolgt eine kinderärztliche/entwicklungsneurologische Untersuchung des Kindes. Zur Untersuchung gehören auch Seh- und Hörtestung. Gemeinsam mit den Eltern wird anschließend über das weitere Vorgehen beraten, mit dem Ziel der bestmöglichen Eingliederung in alle Lebensbereiche, z. B. Kindertagesstätte oder Schule. Das Angebot einer kontinuierlichen Beratung gilt von Geburt an, über Kindergarten- und Schulalter bis hin zur Berufsfindung. Neben der individuellen Beratung gehört zu den Aufgaben die enge Zusammenarbeit mit Duisburger Einrichtungen zur Frühförderung, mit den inklusiven/heilpädagogischen Kindertagesstätten, den Schulen und anderen integrativen/inklusiven Einrichtungen.

Darüber hinaus besteht nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit einer anschließenden Beratung sowie ggf. einer weiteren psychologischen/therapeutischen Diagnostik im Fachbereich Erziehungsberatung.

 

Erziehungsberatung/Beratung für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und

Eltern

                                   

Im Team der Beratungsstelle arbeiten Fachkräfte der Psychologie und Pädagogik bzw. Sozial- und Heilpädagogik mit verschiedenen Spezialisierungen und therapeutischen Zusatzausbildungen. Ggf. ist eine Einbeziehung des institutsinternen ärztlichen Beratungsdienstes für Entwicklungsfragen (Jugendgesundheitshilfe) möglich.

 

Aufgabengebiet:

 

Information, Beratung, Diagnostik, Therapie bei

 

- allgemeinen Fragen der Entwicklung und Erziehung

- Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten

- Lernbeeinträchtigungen und Ausbildungsproblemen

- Beziehungs- und Erziehungsproblemen

- familiären und persönlichen Krisen

- Trennungs- und Scheidungsproblemen

- Gewalt- und Missbrauchserfahrungen

- emotionalen Schwierigkeiten, Kontaktunsicherheit, Ängsten

- Stress / "Zoff" mit den Eltern, der Freundin, dem Freund

- Elterntraining

 

Neben der Möglichkeit einer Einzelberatung/-betreuung gibt es auch Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

 

Für beide Fachbereiche werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

 

Welche personenbezogenen  Daten verarbeiten wir in den einzelnen Bereichen?

Wir verarbeiten persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, wie z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Familie sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur bei Vorliegen einer schriftlichen Schweigepflichtentbindung oder wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

 

Wie verarbeiten wir die Daten?

 

Die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

 

Alle personenbezogenen Daten, die uns bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn eine schriftliche Schweigepflichtenbindung vorliegt oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

 

Wie lange speichern wir die Daten?

 

Im Fachbereich Jugendgesundheitshilfe werden die Daten nach dem Ende der Betreuung und Beratung in der Regel für die Dauer von 10 Jahren gespeichert (§ 630 f Abs. 3 BGB). Die weitere Speicherung bleibt auch erlaubt, wenn sie zur Erfüllung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung des Arztes gegen Behandlungsfehlervorwürfe erforderlich sind.

 

Im Fachbereich Erziehungsberatung/Beratung für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern werden die Daten nach dem Ende der Beratung in der Regel für die Dauer von 3 Jahren gespeichert.

 

Die Aufbewahrungsfristen zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften der §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

 

Welche Rechte haben Sie?

 

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

 

Recht auf Auskunft

 

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

 

Recht auf Berichtigung

 

Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

 

Recht auf Löschung

 

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.

 

In Bezug auf die in Fachbereich Jugendgesundheitshilfe erhobenen Gesundheitsdaten/Behandlungsdokumentationen kann deren Löschung grundsätzlich nicht verlangt werden, da die gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen (z. B. § 630 f Abs. 3 BGB) von mindestens 10 Jahren beachtet werden müssen (siehe Art. 17 Abs. 3 lit b) DSGVO sowie § 35 Abs. 3 BDSG. Statt der Löschung ist in diesem Fall eine Sperrung der erhobenen Daten möglich, d. h. eine „Einschränkung der Verarbeitung“ (Art. 4 Nr. 3 DSGVO) durch Markierung gespeicherter personenbezogener Daten. In diesem Fall dürfen die Patientendaten nur mit dessen Einwilligung weiterverarbeitet werden.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

 

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

 

Recht auf Widerspruch

 

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

 

Recht auf Beschwerde

 

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.