Städtische Beteiligungen

Die Stabsstelle Beteiligungen übernimmt Steuerungs- und Kontrollaufgaben.

Städtische Beteiligungen

Immer mehr kommunale Aufgaben werden außerhalb der städtischen Kernverwaltung und damit außerhalb des städtischen Haushalts wahrgenommen. Entsprechend wächst die Zahl der städtischen Unternehmen und damit einhergehend die Transferzahlungen zwischen dem „Mutterkonzern“ Stadt und ihren „Töchtern“, den städtischen Unternehmen.

Transferzahlungen beinhalten zum einen die städtische Einnahmeseite, wie Gewinnanteile, Ausschüttungen, Dividendenauszahlungen oder Konzessionsabgaben, zum anderen hat die Stadt auch die Funktion Fehlbeträge ihrer Unternehmenstöchter auszugleichen, wie allgemeine Zuschusszahlungen, Betriebskostenzahlungen, Nachschüsse etc.

Die Stabsstelle Beteiligungen übernimmt dafür die Steuerungs- und Kontrollaufgaben. Sie begleitet sämtliche Vorgänge, die mit den städtischen Gesellschaften und Betrieben in Zusammenhang stehen: angefangen bei den Gründungs- und Beteiligungsvorbereitungen über Festlegung des Unternehmensgegenstandes und der Gestaltung der Satzung bis hin zur Auflösung.

Die Ratsmitglieder werden über alle wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaften und Betriebe durch die Stabsstelle informiert. Für Ratsentscheidungen werden Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse vorbereitet oder es wird gegebenenfalls über Vorfälle mit besonderer Bedeutung innerhalb der Unternehmen  berichtet. In den Beteiligungsberichten wird dies alles zusammengefasst.

Letztlich ist es Aufgabe der Stabsstelle die unterschiedlichen Ziele und Interessen zwischen Mutterkonzern Stadt und den Tochterunternehmen zu koordinieren und auf diese Weise zur Steuerung des Gesamtkonzerns Stadt Duisburg beizutragen.

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