Bewerbungsstart für Förderperiode 2024 der Duisburger Partnerschaft für Demokratie

Hiermit möchten wir, stellvertretend für die Duisburger Partnerschaft für Demokratie, offiziell die Bewerbungsphase für die Förderperiode 2024 ausrufen. 

Die entsprechenden Anträge können – je nach inhaltlichem Schwerpunkt – jeweils in beiden Programmen von nun an bis zum 31.01.2024 (Ausschlussfrist) gestellt werden. 

Wer/ Was wird gefördert?

Die Duisburger Partnerschaft für Demokratie unterstützt die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure.

Durch das Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“  können Projekte unterstützt werden, die
o   der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und der Extremismusprävention dienen und
o   sich für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einsetzen und
o   zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen 

Durch das Landesprogramm „NRWeltoffen“ können Projekte unterstützt werden, die
o   der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit sowie der (Rechts-)Extremismusprävention dienen und
o   sich gegen rassistisch motivierte Äußerungen- und Handlungen sowie gegen Rechtsextremismus innerhalb der Zivilgesellschaft einsetzen und
o   zur nachhaltigen Entwicklung Antirassistischer und Anti-Rechtsextremer Netzwerke beitragen.

Ablauf

Die Ausschlussfrist für die Antragsstellung für das Förderjahr 2024 ist der 31.01.2024. Der Antrag muss bis zu diesem Zeitpunkt bei der Koordinierungs- und Fachstelle in digitaler Form, datiert und unterschrieben, eingegangen sein. Der Begleitausschuss stimmt Mitte Februar über die eingegangenen Anträge ab. Nach Prüfung der sachlichen Richtigkeit durch die Koordinierungs- und Fachstelle ist der Projektantrag nochmals in Originalfassung einzureichen. Dieser wird dem Begleitausschuss zur Bewilligung vorgelegt. Die Benachrichtigung über die Bewilligung Ihres Antrages erfolgt zeitnah per E-Mail (inkl. aller notwendigen Unterlagen zum Verwendungsnachweis). Anschließend wird Ihnen schriftlich ein Weiterleitungsvertrag vom Jugendamt Duisburg zugestellt. Nach dessen Unterzeichnung und Rücksendung werden die beantragten Mittel (üblicherweise in vier Raten) durch die Stadt Duisburg ausgezahlt.

Bestandteile einer erfolgreichen Antragstellung

o   Projektantrag digital und im Original (entsprechendes Formular verwenden)
o   Finanzierungsplan zum Antrag
o   Bestätigung des Weiterleitungsvertrages (nach Förderempfehlung durch den Begleitausschuss)

Ausgaben im Projekt sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig, wenn:

o   Belegdatum, Leistungszeitraum oder Zahlungsfluss außerhalb des Bewilligungszeitraumes liegen,
o   die Ausgaben nicht direkt zur Zielerreichung des Projektes beitragen
o   wenn damit gewirtschaftet wird (beispielsweise der Verkauf von geförderten Lebensmitteln) und
o   die Ausgaben nicht im verbindlichen Finanzierungsplan enthalten sind.

Kontakt für Anträge und Anfragen

Anfragen und Anträge im Rahmen von „Demokratie leben!“ stellen Sie bitte an:
Joscha Wöske, Bildungsreferent der externen Fach- und Koordinierungsstelle in der Duisburger Partnerschaft für Demokratie für das Bundesprogramm "Demokratie Leben!"

Tel: 0203/26246                                                                                    
Mobil: 01778507486
j.woeskejugendring-duisburgde

Anfragen und Anträge im Rahmen von „NRWeltoffen“ stellen Sie bitte an:
Laura Steyer; Vorstandsreferentin & Bildungsreferentin Externe Fach- und Koordinierungsstelle für das Landesprojekt „NRWeltoffen“

Tel: 0203/26246
Mobil:01575/0690251
l.steyerjugendring-duisburgde

Die Antragsdokumente und ein Merkblatt zur Antragsstellung finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).