Datenschutz Hinweise

EU-DSGVO der Stabsstelle I-03

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

 

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

 

Verantwortlicher

 

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik
Bismarckplatz 1
47198 Duisburg

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Datenschutzstadt-duisburgde

 

Zu welchen Zwecken verarbeitet die „Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik“ Ihre personenbezogenen Daten?

 

Der Fachbereich Wahlen ist zuständig für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen:

 

·         Kommunalwahlen

·         Landtagswahlen

·         Bundestagswahlen

·         Europawahlen

·         Integrationsratswahlen

·         Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr

·         Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

·         Volksbegehren und Volksentscheide

·         Vorschlagslisten für Schöff*innen und ehrenamtliche Richter*innen

 

Je nach Wahlereignis zählen zu den Hauptaufgaben:

 

·         die Erstellung und Fortführung von Unterstützungslisten

·         die Abwicklung des Parteiverkehrs zur Eintragung in Unterstützungslisten

·         die Erstellung, Fortführung und Pflege des Wählerverzeichnisses

·         das Bearbeiten von Anträgen zur Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen (digital und postalisch eingehende Anträge)

·         die Sicherstellung und die Ausstattung aller Wahlräume

·         die Einteilung und Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und der sonstigen im Zuge einer Wahl beteiligten Kräfte (Wahlhelferberufung)

·         die Ergebnismitteilung und Ergebniskontrolle

·         die Koordination aller an der Wahl beteiligten städtischen Dienststellen

·         die Prüfung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

 

Hierfür werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 DSGVO.

 

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet der Fachbereich Wahlen?

Kommunalwahlen

(Wahl der/des Oberbürgermeister*in, Wahl des Rates der Stadt und Wahl der Bezirksvertretungen)

 

Beim Erstellen des Wählerverzeichnisses werden gemäß § 11 Kommunalwahlordnung personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnung

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 34 KWahlO an den Wahlvorstand des Wahlbezirkes, gemäß § 8 i. V. m. § 7 und § 34 KWahlO an den Briefwahlvorstand und wird gemäß § 14 i. V. m. § 83 und § 15 KWahlO zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Bei der Einreichung der Wahlvorschläge werden gemäß § 24 i. V. m. § 26 (1) KWahlO personenbezogene Daten der Bewerber*innen verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (Hauptwohnung),

E-Mail-Adresse oder Postfach sowie Staatsangehörigkeit; bei Beamten*innen und Arbeitnehmer*innen nach § 13 KWahlG sind auch der Dienstherr und die Beschäftigungsbehörde oder die Gesellschaft, Stiftung oder Anstalt, bei der sie beschäftigt sind, anzugeben.

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 27 (4) KWahlO an die Aufsichtsbehörde, gemäß § 28 (1) KWahlO an die Vertrauenspersonen und gemäß § 28 (2) KWahlO an den Wahlausschuss. Die Daten werden zudem gemäß § 30 i. V. m. § 83 KWahlO mit Ausnahme der Staatsangehörigkeit und statt des Geburtsdatums ist nur das Geburtsjahr und statt der vollständigen Anschrift sind der Wohnort mit Postleitzahl und die E-Mail-Adresse oder das Postfach anzugeben, öffentlich bekannt gemacht.

Landtagswahlen

Beim Erstellen des Wählerverzeichnisses werden gemäß § 9 LWahlO personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnung

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 31 LWahlO an den Wahlvorstand des Wahlbezirkes, gemäß § 6 i. V. m. § 7 und § 31 LWahlO an den Briefwahlvorstand und wird gemäß § 12 i. V. m. § 13 LWahlO zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge werden gemäß § 22 i. V. m. § 23 (1) LWahlO personenbezogene Daten der Bewerber*innen verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) und E-Mail-Adresse oder Postfach der Bewerber*innen.

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 24 (1) LWahlO an den Landeswahlleiter, gemäß § 25 (1) LWahlO an die Vertrauenspersonen und gemäß § 25 (2) LWahlO an den Kreiswahlausschuss. Die Daten werden zudem gemäß § 27 i. V. m. § 68 LWahlO öffentlich bekannt gemacht. Jedoch wird anstelle des Geburtsdatums nur das Geburtsjahr und anstelle der vollständigen Anschrift nur der Wohnort mit Postleitzahl und die E-Mail-Adresse oder das Postfach angegeben.

Bundestagswahlen

Beim Erstellen des Wählerverzeichnisses werden gemäß § 14 BWO personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnung

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 49 BWO an den Wahlvorstand des Wahlbezirkes, gemäß § 7 i. V. m. § 8 und § 49 BWO an den Briefwahlvorstand und wird gemäß § 20 und § 21 BWO zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge werden gemäß § 32 i. V. m. 34 (1) BWO personenbezogene Daten der Bewerber*innen verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung)

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 35 (1) BWO an den Landes- und Bundeswahlleiter, gemäß § 25 (1) BWG und § 36 (1) BWO an die Vertrauenspersonen und gemäß § 36 (2) BWO an den Kreiswahlausschuss. Die Daten werden zudem gemäß § 38 BWO i. V. m. § 79 EuWO öffentlich bekannt gemacht. Anstelle des Geburtsdatums wird jedoch nur das Geburtsjahr genannt.

Europawahlen

Beim Erstellen des Wählerverzeichnisses werden gemäß § 14 EuWO personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnung

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 42 EuWO an den Wahlvorstand des Wahlbezirkes, gemäß § 7 i. V. m. § 6 und § 42 EuWO an den Briefwahlvorstand und wird gemäß § 19 i. V. m. § 79 und § 20 EuWO zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Bei der Einreichung der Wahlvorschläge werden gemäß § 32 EuWO personenbezogene Daten der Bewerber*innen verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung)

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 34 EuWO an den Bundeswahlausschuss. Die Daten werden zudem gemäß § 37 EuWO i. V. m. § 79 EuWO öffentlich bekannt gemacht.

Integrationsratswahlen

Beim Erstellen des Wählerverzeichnisses werden gemäß § 12 (3) Wahlordnung personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnung

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 5 WahlO an den Wahlvorstand des Wahlbezirkes und den Briefwahlvorstand und wird gemäß § 12 (4) WahlO zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Bei der Einreichung der Wahlvorschläge werden gemäß § 10 (4) WahlO personenbezogene Daten der Bewerber*innen verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (Hauptwohnung),

E-Mail-Adresse oder Postfach sowie Staatsangehörigkeit

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 10 (8) WahlO an die Vertrauenspersonen und gemäß

§ 10 (9) WahlO an den Wahlausschuss. Die Daten werden zudem gemäß § 10 (10) WahlO öffentlich bekannt gemacht. Jedoch wird anstelle des Geburtsdatums nur das Geburtsjahr und anstelle der vollständigen Anschrift nur der Wohnort mit Postleitzahl und die E-Mail-Adresse oder das Postfach angegeben.

Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr

Beim Erstellen des Wählerverzeichnisses werden gemäß § 75 g i. V. m. § 11 Kommunalwahlordnung personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnung

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 75 g i. V. m. § 34 KWahlO an den Wahlvorstand des Wahlbezirkes, gemäß § 75 g i. V. m den §§ 7, 8 und § 34 KWahlO an den Briefwahlvorstand und wird gemäß § 75 g i. V. m. den §§ 14,15 und § 83 KWahlO zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

Beim Erstellen der Abstimmungsverzeichnisse werden gemäß §§ 5 und 17 Bürgerentscheidsatzung

i. V. m. § 11 KWahlO personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnung

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 2 und § 17 Bürgerentscheidsatzung i. V. m. § 34 KWahlO an den Abstimmungsvorstand und gemäß § 2 und § 17 Bürgerentscheidsatzung i. v. m. §§ 7, 8 und § 34 KWahlO dem Briefabstimmungsvorstand und wird gemäß § 17 Bürgerentscheidsatzung i. V. m. §§ 14, 15 und § 83 KWahlO zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Beim Erstellen der Vorschlagslisten werden gemäß § 36 (2) GVG personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Adressdaten und Beruf

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 36 (1) GVG an die Bezirksvertretungen und den Rat der Stadt Duisburg, gemäß § 38 (1) GVG an die Richterin oder den Richter beim jeweiligen Amtsgericht des Bezirkes und gemäß § 40 (1) GVG an den Schöffenwahlausschuss. Zudem wird die Vorschlagsliste gemäß § 36 (3) GVG, in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Beim Erstellen der Vorschlagslisten werden gemäß § 28 VwGO personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Adressdaten, Beruf und ggfs. Arbeitgeber*in und Mobilfunknummer

 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt an den Rat der Stadt und den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Duisburg, an die Richterin oder den Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster oder Verwaltungsgericht Düsseldorf und gemäß § 26 VwGO an den zuständigen Wahlausschuss des jeweiligen Gerichtes.

Wahlhelfer*innenberufung

Gemäß § 9 (4) BWG, § 11 (3) LWG und § 2 (6) KWahlG sind Gemeindebehörden befugt, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck der Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der*die Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Hierzu zählen:

 

·         Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, ggfs. Telefonnummern und E-Mail-Adressen (soweit es sich um Wahlen nach dem Landeswahlgesetz NRW oder Kommunalwahlgesetz NRW handelt. Bei Wahlen nach dem Bundeswahlgesetz ist die Angabe der E-Mail-Adressen freiwillig), bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen und die ausgeübte Funktion

·         Zur Abrechnung und Auszahlung der Aufwandspauschale ist ebenfalls die Angabe der Bankverbindung erforderlich

Wie werden die Daten im Fachbereich Wahlen verarbeitet?

 

Die elektronische sowie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben nach den gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, DSG NRW, BDSG) sowie des*der Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

 

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

 

Personenbezogene Daten werden für die Dauer der Aufgabenerledigung (einschließlich evtl. Wahlprüfungsverfahren) und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorgehalten und gespeichert. Im Rahmen der vorgenannten Aufgabenerledigung werden diese nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften an die zuständigen Wahlbehörden, Gerichte oder Institutionen weitergegeben.

 

Der Fachbereich der Informationslogistik (Statistik) (als Teil der Stabsstelle) befasst sich bzw. ist die Summe aller Aktivitäten zur Beschaffung, Aufbereitung, Bereitstellung sowie sachgerechte Analyse und Interpretation von Daten, aus denen Informationen für kommunal relevante strategische Entscheidungen gewonnen werden können. Hierfür werden auch personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage für den Empfang und für die Verarbeitung personenbezogener Einzeldaten bilden hierbei das Bundesstatistikgesetz, das Landesstatistikgesetz, das Datenschutzgesetz NRW und die Datenschutzgrundverordnung (§ 16 Abs. 5 (BstatG); § 8 (LStatG NRW); § 17 Datenschutzgesetz NRW, Art. 5 Abs. 1 (b) und 1 (e), Art. 6 Abs. 1 (e), Art. 9 Abs. 2 (j) sowie Art. 17 Abs. 3 (d und e) DSGVO).

 

Wie werden die Daten im Fachbereich Informationslogistik verarbeitet?

 

Es werden monatlich die Bestände der Einwohnermeldedatei auf Ebene von Stadtbezirken, Ortsteilen und Wohnquartieren zusammengefasst und so anonymisiert. Nach der Anonymisierung ist die Herstellung eines Personenbezuges nicht mehr möglich. Die elektronische sowie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben des*der Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Die Statistikstelle (Informationslogistik) ist abgeschottet.

 

Werden ihre Daten weitergegeben?

 

Die monatlichen Abzüge aus der Einwohnermeldedatei werden intern, d. h. in der abgeschotteten Statistikstelle, gespeichert und verbleiben dort. Sie sind zu keiner Zeit und bei keiner Gelegenheit Gegenstände einer Weitergabe, auch nicht innerhalb der Stadtverwaltung. Die Daten werden innerhalb der Statistikstelle zu Wohnquartieren, Ortsteilen und Stadtbezirken aggregiert und dadurch anonymisiert und werden nur in dieser aggregierten Form veröffentlicht.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach den Regelungen zum Datenschutz verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 DSGVO.

 

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

 

Sie können Auskunft über die von der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

 

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

 

Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

 

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

 

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben wie z. B. laufende Wahlprüfungsverfahren, vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen von Wahlunterlagen oder Zahlungsabwicklungen vorgehalten werden müssen.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

 

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

 

Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

 

Sie haben das Recht jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem Widerspruch nur entsprochen werden, wenn an der Verarbeitung ein überwiegend öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung der Daten verpflichtet.

 

Hinweis zum Widerspruchsrecht bei der Berufung als Wahlhelfer*in:

 

Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten für die Zukunft zu widersprechen. Das Widerspruchsrecht betrifft die Verarbeitung der bereits erhobenen und verarbeiteten Daten für künftige Wahlen.

 

Recht auf Beschwerde

 

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Für die Stadt Duisburg ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zuständig. Diese erreichen Sie wie folgt:

 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleristr. 2-4

40213 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0

Fax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelleldi.nrwde