Zensus 2022
Informationen zum Zensus 2022
Wie viele Menschen leben derzeit eigentlich in Deutschland? Stehen genügend Pflegeeinrichtungen und Altenheime zur Verfügung? Wie viel Wohnraum fehlt überhaupt in Deutschland? Um diese und viele weitere wichtigen Fragen beantworten zu können, wird von Mai bis August 2022 eine Volkszählung – der Zensus 2022 – in ganz Deutschland durchgeführt. Darüber hinaus profitieren auch die Einwohner*innen der Stadt Duisburg langfristig vom Zensus 2022, da anhand der statistischen Ergebnisse viele Erkenntnisse gewonnen werden können, die präzise und konkrete Entscheidungen und Maßnahmen für Politik und Verwaltung ermöglichen.
Aber was genau ist der Zensus überhaupt?
Der Zensus (auch Volkszählung) ist eine statistische Erhebung, mit der Bevölkerungszahlen, demografische und sozioökonomische Daten (z.B. Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Beruf) sowie Wohn- und Wohnungsverhältnisse (z.B. Größe der Wohnung, Leerstände, Eigentümer*innenquote) ermittelt werden können. Dadurch lässt sich beantworten, wie viele Menschen in den Kommunen, Ländern und der Bundesrepublik wohnen, wie sie leben und arbeiten und wie viele Wohnungen und Gebäude vorhanden sind.
Für die Erhebung wird auf Daten aus Melde- bzw. Verwaltungsregistern zurückgegriffen. Fehlende oder unzureichende Daten werden durch eine zusätzliche, stichprobenartige Erhebung in Kombination mit einer Gebäude- und Wohnungszählung ergänzt. Hierbei werden nur ca. 10% der Bevölkerung befragt. Die Auswahl basiert auf komplexen mathematischen Zufallsprozessen. Bei der Erhebung geht es nicht um eine Einzelfallabbildung, sondern um eine allgemeingültige Darstellung als Basis für weitere Planungen. Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet.
Mit dem Zensus 2022 beteiligt sich Deutschland an der EU-weiten Volkszählung, die seit 2011 alle zehn Jahre durchgeführt werden soll. Der Zensus wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie von 2021 auf 2022 verschoben.
Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden bis Ende 2023 erwartet und auf der Website des Zensus veröffentlicht.
Wie groß ist die Stichprobe?
Für die Stichprobe wurden bereits im Vorfeld durch ein mathematisches Zufallsverfahren die zu befragenden Anschriften ermittelt. An diesen zufällig ausgewählten Anschriften leben deutschlandweit ca. 10,2 Millionen Menschen, die zum Zensusstichtag am 15.05.2022 befragt werden. Zu den 10,2 Millionen Menschen kommen noch ca. 23 Millionen Eigentümer*innen und Verwaltungen von Wohnraum hinzu.
In Nordrhein-Westfalen werden 1,4 Millionen Menschen und ca. 4 Millionen Eigentümer*innen und Verwaltungen befragt.
Die stichprobenartige Haushaltsbefragung betrifft in Duisburg ca. 31.000 Menschen. Diese verteilen sich auf ca. 5100 Adressen und ca. 200 Gemeinschaftsunterkünfte.
Welche Bereiche werden befragt?
Ziel des Zensus 2022 ist unter anderem, eine möglichst exakte Abbildung der Gesellschaft bzw. Bevölkerung in Deutschland zu erhalten. Damit die Erfassung der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit auch gewährleistet ist, wird die Volkszählung in verschiedene Bereiche eingeteilt.
Ein Bereich wird durch die Haushaltsbefragungen auf Stichprobenbasis abgedeckt. Dabei werden zunächst die Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand) erhoben. Außerdem werden bei den meisten Haushalten zusätzliche Merkmale zur Lebenssituation (Haushaltsgröße, Bildungsgrad, Erwerbstätigkeit u. a.) erfasst.
Ein weiterer Bereich des Zensus wird durch die Befragungen der Sonderbereiche abgedeckt. Unter Sonderbereichen sind Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Altenheime, Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsheime etc.) und Wohnheime (z.B. Studierendenwohnheime, Arbeiter*innenwohnheime etc.) zu verstehen. Bei den Sonderbereichen findet eine Vollerhebung statt, da eine Befragung auf Stichprobenbasis auf Grund von hohen Fluktuationen keine aussagekräftigen Ergebnisse liefern würde.
Über die beiden vorgenannten Bereiche hinaus findet ferner eine Gebäude- und Wohnungszählung statt. Hierbei werden Merkmale wie das Baujahr, die Wohnungsgröße, die Ausstattung, die Miethöhe etc. erfasst.
Die zufällig für die Volkszählung ausgewählten Haushalte, Wohnungs- und Gebäudeeigentümer*innen und Sonderbereiche sind nach §§ 23 – 26 ZensG 2022 gesetzlich zu einer Auskunft verpflichtet.
Die auf den Fragebögen enthalten Fragestellungen in allen o. g. Bereichen basieren auf der Grundlage des Zensusgesetzes. Die Kommunen dürfen keine darüber hinausgehenden Fragestellungen ergänzen.
Zensusgesetz 2022
Warum wird der Zensus durchgeführt?
Der Zensus hilft der Politik und Entscheidungsträger*innen aus Verwaltung und Wirtschaft dabei die Zukunft zu planen, da viele Entscheidungen auf Basis von Bevölkerungs- und Wohnungszahlen getroffen werden. Dies macht eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. Der Zensus kann somit unter anderem aktuelle infrastrukturelle Engpässe aufdecken, die anschließend gelöst werden können, wie zum Beispiel durch den Bau von Kindertagesstätten, Schulen oder auch Krankenhäusern. Auch können auf Grundlage des Zensus die Wahlkreise neu aufgeteilt sowie die Stimmverteilung im Bundesrat angepasst werden. Grundlage für den Zensus ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Demnach sind alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, zu Beginn eines jeden Jahrzehnts einen Zensus durchzuführen.
Wer führt den Zensus in Duisburg durch?
Der Zensus 2022 wird von den Statistischen Ämtern von Bund und Ländern koordiniert. In NRW ist hierfür IT.NRW-Statistisches Landesamt verantwortlich. Diese stellen ein einheitliches Vorgehen sowie eine fristgerechte Durchführung innerhalb des Bundeslands sicher. In Duisburg wird der Zensus von der Stabsstelle Statistik als Pflichtaufgabe nach Weisung durchgeführt. Die zuständige Erhebungsstelle wurde eigens für den Zensus eingerichtet, ist räumlich, technisch und personell von sämtlichen Verwaltungsbereichen getrennt und hat u.a. die Aufgabe die Erhebungsbeauftragten anzuwerben, zu schulen und zu betreuen. Die Erhebungsbeauftragten führen die Befragungen vor Ort durch und kündigen ihr Kommen ausschließlich über die Hausanschrift an. Anschließend werden die Fragebögen vorwiegend online ausgefüllt.
IT.NRW - Statistisches Landesamt
Was passiert mit meinen Daten?
Die erhobenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Übermittlung der Daten an andere Behörden ist ebenfalls ausgeschlossen. Dies regelt das Rückspielverbot, das im Zensusgesetz 2022 verankert ist. Alle Mitarbeiter*innen der Erhebungsstelle und alle Erhebungsbeauftragten haben hierzu eine Verpflichtungserklärung unterschrieben.
Wenn beim Zensus zum Beispiel festgestellt wird, dass eine Person in einer Gemeinde wohnt, ohne dort gemeldet zu sein, darf deren Name keinesfalls an die Gemeinde weitergegeben werden. Die Daten fließen also stets nur in eine Richtung – hin zur amtlichen Statistik. Das Rückspielverbot gilt immer: Die amtliche Statistik gibt Einzeldaten weder an die Polizei noch an das Finanzamt oder sonst eine Behörde weiter.
Außerdem wurde die Erhebungsstelle der Stadt Duisburg auch räumlich, personell und technisch von allen anderen Bereichen der inneren Verwaltung abgeschottet, damit Ihre Daten geschützt sind.
Fake-News und Missbrauch:
Vermehrt wird bereits jetzt – oft auf Grundlage einiger fragwürdiger Internetbeiträge vorwiegend in sozialen Netzwerken – die Methodik und der Zweck des Zensus nachweislich falsch und irreführend dargestellt. Richtige und wichtige Informationen finden Sie daher immer auf den offiziellen Websites des Zensus und den Homepages der jeweiligen Erhebungsstellen der Kommunen.
Leider ist nicht auszuschließen, dass es im Rahmen der Befragungen auch zu Missbräuchen durch Personen kommen kann, die nicht an der Volkszählung beteiligt sind. Bitte beachten Sie daher, dass die berechtigten Erhebungsbeauftragten immer einen offiziellen Zensusausweis bei sich führen müssen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit können Sie unter folgendem Link weitere Informationen entnehmen, um sich gegen Missbräuche zu schützen: