Gleichstellungsauschuss
Der Rat der Stadt hat in seiner konstituierenden Sitzung vom 02.11.2020 die Bildung eines Gleichstellungsauschusses beschlossen.
Ein Rat der Stadt kann durch die Bildung von Ausschüssen, seine Entscheidungen fachkundig vorbereiten lassen, aber auch Entscheidungen unmittelbar auf Ausschüsse übertragen, sofern er für die Entscheidung nicht selbst ausschließlich zuständig ist (§ 41 Abs. 2 S. 1 GO NRW).
Daher hat der Rat der Stadt Duisburg in seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2020 (DS 20-0730) Ausschüsse gebildet und die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder für jeden Ausschuss festgelegt.
Mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Junges Duisburg und FDP-Fraktion (DS 20-0730/1) wurde der Gleichstellungsausschuss mit einer Besetzung von 11 Mitgliedern mehrheitlich beschlossen.
Die Bestellung der (stellvertretenden) Mitglieder (DS 20-1161) sowie die Wahl des (stellvertretenden) Ausschussvorsitzes (DS 20-1066) des Gleichstellungsausschusses erfolgte in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg vom 16.11.2020.
Die Besetzung der (stellvertretenden) Mitglieder richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Danach kann die Zusammensetzung von Ausschüssen – nach vorheriger Einigung der Fraktionen – durch einstimmigen Beschluss erfolgen, andernfalls wird eine Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer vorgenommen.
Berechnung der mathematischen Proportion nach Hare-Niemeyer:
Formel: Stimmen je Wahlvorschlag x Zahl der Gesamtsitze ÷ Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen
Wahl-vorschlag | Stimmen | Proportional-zahl | Sitze nach ganzen Zahlen | Zahlen-bruchteile | Rangfolge | Sitze nach Bruchteilen | Sitze gesamt |
SPD | 32 | 3,5918 | 3 | 0,5918 | 3 | 1 | 4 |
CDU | 22 | 2,4694 | 2 | 0,4694 | 4 | 2 | |
GRÜNE | 19 | 2,1327 | 2 | 0,1327 | 5 | 2 | |
AfD | 10 | 1,1224 | 1 | 0,1224 | 6 | 1 | |
DIE LINKE. | 7 | 0,7857 | 0,7857 | 2 | 1 | 1 | |
JuDu | 8 | 0,8980 | 0,8980 | 1 | 1 | 1 | |
Summe | 98 | 8 | 3 | 11 |
Nach vorgenommener Verhältniswahl gehören dem Gleichstellungsausschuss folgende Mitglieder und deren Stellvertreter*innen als stimmberechtigt an.
Mitglieder und deren Stellvertreter*innen
Der (stellvertretende) Ausschussvorsitz wird nach § 58 Abs. 5 GO NRW von den Fraktionen bestimmt.
Die Verteilung erfolgt entweder auf der Grundlage einer Einigung der Fraktionen oder, wenn diese nicht zustande kommt, nach dem sogenannten „Zugriffsverfahren“. Dieses ermöglicht den Fraktionen den Zugriff auf die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge, die sich bei der Anwendung des d'Hondt’schen Höchstzahlverfahrens ergibt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Der (stellvertretende) Ausschussvorsitz wird nach § 58 Abs. 5 GO NRW von den Fraktionen bestimmt.
Höchstzahlen nach d'Hondt
1. | Höchstzahl | 32,00 | SPD |
2. | Höchstzahl | 22,00 | CDU |
3. | Höchstzahl | 19,00 | Bündnis 90/Die Grünen |
4. | Höchstzahl | 16,00 | SPD |
5. | Höchstzahl | 11,00 | CDU |
6. | Höchstzahl | 10,67 | SPD |
7. | Höchstzahl | 10,00 | AfD |
8. | Höchstzahl | 9,50 | Bündnis 90/Die Grünen |
9. | Höchstzahl | 8,00 | SPD |
10. | Höchstzahl | 7,33 | CDU |
11. | Höchstzahl | 6,40 | SPD |
12. | Höchstzahl | 6,33 | Bündnis 90/Die Grünen |
13. | Höchstzahl | 6,00 | DIE LINKE. |
14. | Höchstzahl | 5,50 | CDU |
15. | Höchstzahl | 5,33 | SPD |
Da in der Ratssitzung kein einheitlicher Wahlvorschlag vorlag,
das Zugriffsverfahren Anwendung fand, lag Oberbürgermeister Link eine gemeinsame Liste der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke., Junges Duisburg und FDP vor, wonach die ersten acht Zugriffe auf die gemeinsame Liste, der neunte Zugriff auf die AfD-Fraktion und die Zugriffe zehn bis 15 wieder auf die gemeinsame Liste entfielen. Oberbürgermeister Link fragte in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d’Hondt die Fraktionen nach den Ausschüssen, deren Vorsitz sie beanspruchten, ab.