Teilfortschreibung des EHZK – Nahversorgungszentrum Duisburger Dünen
Das im Jahr 2019 verabschiedete Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde für den Bereich „Duisburger Dünen“ teilfortgeschrieben und am 18.09.2023 durch den Rat der Stadt Duisburg beschlossen.
Anlass der Teilfortschreibung ist eine geplante Quartiersentwicklung auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs, den sogenannten „Duisburger Dünen“. Geplant ist ein gemischt-genutztes urbanes Quartier mit Büro-, Dienstleistungs-, gewerblichen Nutzungen, Wohnen, Gastronomie und Einzelhandel zur Versorgung des Quartiers. Grundlegende städtebauliche Zielsetzung zur Einzelhandelsversorgung des Quartiers ist es, dass die im Quartier wohnenden und arbeitenden Menschen zur Deckung ihres täglichen Bedarfs das Wohn- und Arbeitsquartier nicht verlassen müssen, dazu bedarf es einer qualitativ hochwertigen Nahversorgung.
Zur Ableitung einer adäquaten Verkaufsflächenausstattung hat das Planungsbüro Stadt + Handel die Potenziale im Bereich des Einzelhandels im Rahmen einer Studie ermittelt. Diese und die angestrebte Nutzungsmischung am sogenannten „Quartiersplatz“ gehen deutlich über das Angebot eines solitären Nahversorgungsstandorts hinaus. Somit war die Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereichs erforderlich und ist im Rahmen dieser Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts – Nahversorgungszentrum Duisburger Dünen – erfolgt.
Mit Beschluss durch den Rat der Stadt wird die Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes – Nahversorgungszentrum „Duisburger Dünen“ zu einem städtebaulichen Entwicklungskonzept und ist damit eine wichtige Grundlage für die Bauleitplanung, die auf Grundlage dessen die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben planungsrechtlich steuern kann.
Ziele
Mit der Festlegung eines Nahversorgungzentrums soll eine umfängliche Nahversorgung der Bewohner*innen des neuen Quartiers „Duisburger Dünen“ in möglichst fußläufiger Entfernung gewährleistet und ein attraktives Quartiers-Zentrum in Verbindung mit ergänzenden Angeboten und Dienstleistungen, wie z. B. gastronomischen Angeboten, geschaffen werden.
Das Nahversorgungszentrum hat folgende Abgrenzung:
weitere Informationen:
Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2023 – Nahversorgungszentrum „Duisburger Dünen“ (als Anlage)