Vorarbeiten der Autobahn GmbH des Bundes für den Ausbau der A59

Die Autobahn GmbH des Bundes untersucht die örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse.

Für die Bauausführungsplanung des sechsstreifigen Ausbaus der A59 vom Autobahnkreuz Duisburg bis zur Anschlussstelle Duisburg-Marxloh erfolgt vom 15. August 2022 bis 31. März 2023 die Feststellung der lokalen Bedingungen durch Baugrundaufschlüsse (Bohrungen, Druck- und Rammsondierungen). 

Für Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte gilt die Bestimmung des § 16a FStrG Fernstraßengesetz. Diese Gesetzesstelle legt den jeweiligen Eigentümern bzw. Berechtigten für solche Arbeiten der Bundesstraßenverwaltung eine Duldungspflicht auf. 

§ 16a Vorarbeiten

"(1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen und sonstigen Vorarbeiten durch die Straßenbaubehörde oder von ihr Beauftragte zu dulden. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers betreten werden. Satz 2 gilt nicht für Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräume während der jeweiligen Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeiten. 

(2) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vorher unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden, in deren Bereich die Vorarbeiten durchzuführen sind, bekannt zu geben. 

(3) Entstehen durch eine Maßnahme nach Absatz 1 einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.“


Soweit durch die Vorarbeiten unmittelbare Vermögensnachteile entstehen, haben die Betroffenen einen Anspruch auf Entschädigung. Schadensanzeigen richten Sie bitte an:

Die Autobahn GmbH des Bundes,
Niederlassung Rheinland,
Außenstelle Essen,
Hatzper Straße 34, 45149 Essen
oder per E-Mail an: holger.schallerautobahnde 

Unter folgendem Link können die Untersuchungsstellen auf digitalen Plänen eingesehen werden

www.autobahn.de

Projektseite der Autobahn GmbH zum Ausbau der A59

www.autobahn.de