Neubauplanung

Bei neuen Bauvorhaben der Feuerwehr Duisburg, die Mieter der Feuerwehrgebäude ist, wird die Vorplanung und Begleitung des Bauvorhabens zusammen mit dem Eigentümer aller städtischer Gebäude, dem Immobilienmanagement der Stadt Duisburg (IMD) durchführt. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen die strategische Grundlagenermittlung des Raum- und Flächenbedarfs von Grundstücken und Gebäuden sowie die Ausführungsplanung und Einrichtung für die oben genannten Gebäude. Daran schließt sich die Betreuung der Bauumsetzung im Rahmen der Leistungsphasen der Verordnung über die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) an. Somit stellt die Neubauplanung das Gebäudeflächen- und Instandhaltungsmanagement der Dienstgebäude der Feuerwehr und des Rettungsdienstes als Pflichtaufgabe zur Sicherstellung der Ziele des § 3 BHKG (Leistungsfähigkeit der Feuerwehr) dar. Ferner werden arbeitsrechtliche Anforderungen gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eingehalten.

Feuerwehr Duisburg
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