KIDU Schule
Zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen von 7 Mrd. Euro zur Verfügung. Dieser Fond teilt sich in zwei Kapitel auf, die jeweils im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) geregelt sind.
Kapitel 2
Im zweiten Kapitel des KInvFG werden Schulsanierungsprogramme mit ebenfalls bundesweit 3,5 Mrd. Euro gefördert. Hiervon entfallen 56.510.416,00 € auf Duisburg. Damit unterstützt der Bund gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden. Der Förderzeitraum für dieses Kapitel endet 2025.
Allgemeine Informationen
Auf die Bundesländer wurden die Mittel über einen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Dieser berücksichtigt zu je einem Drittel die Kriterien Einwohnerzahl, Kassenkreditbestand und Arbeitslosenzahl. Dadurch sollen diejenigen Länder von dem Förderprogramm profitieren, in denen sich finanzschwache Kommunen konzentrieren, wie z.B. in NRW. Die Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert. Die Kommunen müssen nicht mehr als den bundesrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil von max. 10 Prozent erbringen.
Einzelheiten zur Durchführung der Förderprogramme, welche konkreten Investitionsmaßnahmen gefördert werden, haben Bund und Länder jeweils in Verwaltungsvereinbarungen geregelt. In NRW gilt damit das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW).
Fragen und Antworten
Eine Reihe von häufig gestellten Fragen zur Umsetzung des KInvFG in NRW wurden bereits gesammelt und als Fragenkatalog zusammengefasst. Diesen und weitere Infos finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg unter folgendem Link.