Bodenschutzgebiet Duisburg wird erweitert

Um den Umgang mit den Bodenbelastungen in Duisburg zu regeln, gibt es das Bodenschutzgebiet Duisburg. Der Rat der Stadt hatte die Regelung im vergangenen September mit den betroffenen Bereichen südlich der Ruhr und östlich des Rheins festgelegt. Nun wird der Geltungsbereich wie geplant um das Gebiet westlich des Rheins erweitert. Die Unterlagen zur Erweiterung des Geltungsbereiches liegen vom 8. Februar bis zum 8. März öffentlich aus.

Mittwoch, 01. Februar 2023 | Stadt Duisburg - In dieser Zeit haben die Duisburgerinnen und Duisburger die Möglichkeit, sich zu dem Entwurf der Rechtsverordnung zu äußern. Der Entwurf der Rechtsverordnung kann inklusive einer Informationsbroschüre im Internet heruntergeladen werden: https://lmy.de/jxYKV. Ferner liegen die Unterlagen in gedruckter Form an folgenden Stellen zur Einsichtnahme aus:

• Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Friedrich-Wilhelm-Str. 96, 47051 Duisburg, Raum 1307, montags bis freitags zwischen 8:30 und 16 Uhr mit telefonischer Voranmeldung (0203/283-5716)

• Bezirksamt Rheinhausen, Körnerplatz 1, 47226 Duisburg, Raum 209, montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr, sowie freitags zwischen 8 und 14 Uhr

Das Bodenschutzgebiet ist nach der unterschiedlichen Höhe der Bodenbelastungen und den erforderlichen Regelungen in zwei Teilgebiete gegliedert. Die Bodenbelastungen in Teilgebiet 1 sind dabei höher ausgeprägt als im Teilgebiet 2. Im Erweiterungsbereich westlich des Rheins sind keine aufwändigen Sanierungsmaßnahmen erforderlich. In diesem Gebiet reicht es aus, wenn dortige Flächen für den Nahrungspflanzenanbau auf 10 Quadratmeter je Garten begrenzt wird.

Zum Bodenschutzgebiet Duisburg stellt die Stadt umfangreiche Hintergrundinformationen zur Verfügung: Ein kompaktes Faltblatt, eine ausführliche Informationsbroschüre, detaillierte Karten, eine Liste mit Fragen und Antworten sowie ein Informationsvideo finden Interessierte im Internet auf www.duisburg.de/bodenschutzgebiet.

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