Gewinnspielbedingungen

Gewinnspielbedingungen

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Stadt Duisburg

1. Teilnahme

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Teilnahmeberechtigt sind alle, die 18 Jahre oder älter sind, und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Teilnahmen über Gewinnspiel-Services oder über automatisierte Gewinnspielroboter sind nicht gestattet. Jede Person darf nur einmal pro Gewinnspiel teilnehmen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

2. Gewinne

Es werden jeweils die im Gewinnspieltext genannten Gewinne verlost (hier: 5x2 Tickets für eine Hafenrundfahrt mit der Weißen Flotte Duisburg). Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

3. Ablauf

Der Start und der Teilnahmeschluss gelten jeweils so, wie im Gewinnspielpost genannt. Wenn dort nicht anders beschrieben, werden die Gewinne unter allen korrekten Teilnahmen per Los ermittelt. Eine Teilnahme nach dem dort genannten Teilnahmeschluss ist ungültig. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden via E-Mail über ihren Gewinn kontaktiert. 

4. Gewinnannahme

Alle Gewinnerinnen oder Gewinner haben ab Bekanntgabe sieben Tage Zeit, den Gewinn anzunehmen, das heißt sich bei der Weißen Flotte Duisburg zu melden. Dort sind die Namen der Gewinner durch die Stadt Duisburg bekannt gegeben. Die Durchführung/ Einlösung des Gewinnes, die Hafenrundfahrt, obliegt der Weißen Flotte Duisburg. Termine und Konditionen sind mit der Weißen Flotte Duisburg individuell zu klären. 

Sollte die Gewinnannahme nicht rechtzeitig erfolgen, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Im Rahmen der Abholung/Einlösung muss sich der Gewinner, die Gewinnerin ausweisen können.

5. Veranstalterin

Die Tickets werden den Gewinnerinnen und Gewinnern von der Weißen Flotte (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung gestellt. Die Stadt Duisburg ist nur Vermittlerin im Rahmen der Verlosung.

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Verlosung sind ausschließlich an die Stadt Duisburg und nicht an die entsprechende Social-Media-Plattform zu richten.

Für Gewinnspiele, die via Facebook durchgeführt werden, gilt: Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sofern seitens Facebook Daten erhoben werden, ist die Stadt Duisburg ist hierfür nicht verantwortlich. Die Teilnehmenden haben sich selbst über die Datenschutzbedingungen von Facebook zu informieren.

6. Änderung der Teilnahmebedingungen - vorzeitige Beendigung eines Gewinnspiels

Die Stadt Duisburg behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern, beziehungsweise ein Gewinnspiel ganz oder in Teilen aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen wir insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann.

7. Datenschutz

Die Daten der Teilnehmenden werden durch die Stadt Duisburg ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels erhoben. Eine darüber hinausgehende Übermittlung persönlicher Daten an Dritte erfolgt nicht.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen greifen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

9. Sonstiges

Die Verlosung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: 01.06.2023